EuGH: Frankreich darf Airbnb-Vermietung einen Riegel vorschieben

22.09.2020 10:23

Luxemburg (dpa) - EU-Staaten dürfen im Kampf gegen Wohnungsmangel die
Kurzzeitvermietung über Plattformen wie Airbnb einschränken. Dies hat
der Europäische Gerichtshof am Dienstag entschieden. Die obersten
EU-Richter bestätigten eine französische Regelung, wonach die
kurzzeitige Vermietung von Wohnungen in Großstädten mit mehr als
200 000 Einwohnern und nahe Paris einer Genehmigung bedarf. Das
verstoße nicht gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie, sofern
zwingende Gründe des Allgemeininteresses vorlägen. Und der Kampf
gegen den Wohnungsmangel sei solch ein zwingender Grund.
(Rechtssache C-724/18)