Flughafen Hahn: Lufthansa droht Niederlage vorm EuGH

27.10.2020 11:50

Luxemburg (dpa) - Im Rechtsstreit um staatliche Beihilfen für den
Flughafen Frankfurt-Hahn droht der Lufthansa eine Niederlage vor dem
Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der zuständige EuGH-Gutachter
schlägt in seinem Schlussgutachten vom Dienstag vor, die von ihm
untersuchten Punkte der von Lufthansa vorgebrachten Rechtsmittel
zurückzuweisen. Die Stellungnahme vom Dienstag ist noch kein Urteil,
doch häufig folgen die obersten EU-Richter ihren Gutachtern.

Bei dem Rechtsstreit geht es um staatliche Beihilfen von fast 50
Millionen Euro, die in den Jahren 2001 bis 2012 an die Flughafen Hahn
GmbH gezahlt worden waren, sowie um einen Vertrag mit dem
Billigflieger Ryanair über Flughafenentgelte. Der Flughafen in
Rheinland-Pfalz liegt rund 125 Kilometer westlich von Frankfurt am
Main, heißt aber aus Marketinggründen Flughafen Frankfurt-Hahn.

Die Lufthansa hatte gegen einen Beschluss der EU-Kommission von 2014
geklagt. Brüssel hatte darin Zahlungen des Frankfurter
Flughafenbetreibers Fraport sowie der Länder Rheinland-Pfalz und
Hessen an den Airport Hahn gebilligt. Fraport und die beiden Länder
waren damals die Gesellschafter des Hunsrück-Flughafens. Heute gehört
er zu 82,5 Prozent dem chinesischen Konzern HNA und zu 17,5 Prozent
dem Land Hessen.

Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg wies im April 2019
als erste Instanz die Klage als unzulässig ab. Die Richter befanden,
die Lufthansa, die im Gegensatz zu Konkurrent Ryanair nicht vom
Airport Hahn abhebe, habe in diesem Fall keine so starke
Beeinträchtigung ihres Geschäfts dargelegt, als dass ihr ein
Klagerecht zustünde. Lufthansa legte gegen dieses Urteil Rechtsmittel
vor dem Europäischen Gerichtshof ein.

Auf Wunsch des EuGH untersuchte Generalanwalt Maciej Szpunar in
seinen Schlussanträgen nur drei einzelne Teile der von Lufthansa
vorgebrachten Rechtsmittel - nämlich diejenigen, die sich auf die
Beurteilung der individuellen Betroffenheit von Lufthansa beziehen.
Der Generalanwalt schlägt nun vor, diese Punkte zurückzuweisen.