EuGH: Kosten für Verkehrspolizei müssen bei Lkw-Maut draußen bleiben

28.10.2020 10:08

Luxemburg (dpa) - Die Kosten für die Verkehrspolizei dürfen bei der
Erhebung der Lkw-Maut in Deutschland nicht berechnet werden. Dies
entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg
und gab damit einer polnischen Spedition recht. Diese hatte in
Deutschland Klage auf Rückzahlung der Mautgebühren erhoben. Das
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hatte den
Europäischen Gerichtshof um Klärung gebeten. (Rechtssache C-321/19)

Laut EuGH sind bei der Festsetzung der Mautgebühren ausschließlich
die Infrastrukturkosten, also für Bau sowie Betrieb, Instandhaltung
und Ausbau des betreffenden Verkehrswegenetzes, zu berücksichtigen.
«Polizeiliche Tätigkeiten fallen aber in die Verantwortung des
Staates, der dabei hoheitliche Befugnisse ausübt und nicht lediglich
als Betreiber der Straßeninfrastruktur handelt», urteilten die
höchsten europäischen Richter. Die Kosten der Verkehrspolizei könnten

daher nicht als Kosten für den Betrieb im Sinne der Richtlinie über
die Erhebung von Gebühren angesehen werden.