Gericht: Hohe Strafe für Georgien nach Tod in Polizeigewahrsam
19.11.2020 12:40
Straßburg (dpa) - Wegen des Tods ihres Ehemanns in Polizeigewahrsam
soll Georgien einer Klägerin nach Ansicht des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte 40 000 Euro
Entschädigung zahlen. Wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten
Urteil hervorgeht, wurde in dem Fall das Recht auf Leben verletzt.
Der Mann hatte als Offizier gearbeitet und war im Nachgang des
August-Kriegs von 2008 zwischen Georgien und Russland in Haft ums
Leben gekommen. (Nummer 72080/12)
In dem wenige Tage dauernden Krieg verlor Georgien die Provinzen
Südossetien und Abchasien, die etwa ein Fünftel seines Territoriums
ausmachten. Russland erkannte die Regionen gegen internationalen
Protest als unabhängige Staaten an. Sie sind weiterhin von Russland
abhängig, das dort auch Tausende Soldaten stationiert hat. Die EU und
die USA sehen die Gebiete aber weiter als Teil Georgiens an.
Der Mann war wenige Tage nach Kriegsende von Spezialkräften
festgenommen worden. Augenzeugen berichteten, dass er dabei als
Landesverräter beschimpft worden war. Offiziellen Angaben zufolge war
der Mann wegen illegalen Drogenbesitzes festgenommen worden und bei
einem Fluchtversuch gestorben. Seine Witwe sprach hingegen von einem
Tod durch Folter. Beweismittel belegten mehrere Verletzungen
am Körper des Mannes und tiefe Wunden.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im
französischen Straßburg gehört zum Europarat. Gemeinsam kümmern sie
sich um den Schutz und die Umsetzung der Menschenrechte in 47
Staaten. Das Menschenrechtsgericht ist kein Gericht der Europäischen
Union.