EU-Parlament fordert Recht auf Nichterreichbarkeit für Arbeitskräfte

21.01.2021 18:07

Brüssel (dpa) - Nach Dienstschluss, an freien Tagen oder auch in
Elternzeit sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Ansicht der
Europaabgeordneten nicht erreichbar sein müssen. In einem am
Donnerstag angenommenen Bericht forderte das EU-Parlament ein Recht
auf Nichterreichbarkeit. Dieses sei bisher im Unionsrecht nicht
ausdrücklich geregelt, aber von entscheidender Bedeutung, wenn es
darum gehe, die körperliche und geistige Gesundheit von
Arbeitskräften zu schützen.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten nach Ansicht des Parlaments
nicht verlangen, dass ihre Angestellten außerhalb der Arbeitszeit
direkt oder indirekt verfügbar sein sollten. Die Mitgliedstaaten
sollten sicherstellen, dass wer sich auf das Recht auf
Nichterreichbarkeit berufe, vor negativen Folgen geschützt werde. Es
solle außerdem Mechanismen für den Umgang mit Beschwerden in Bezug
auf das Recht geben.

Die Abgeordneten wiesen in ihrem Bericht auch auf die Gefahren
von mobilem Arbeiten hin, welche in der Corona-Krise deutlich
zugenommen habe. Sie forderten von der Kommission, genaue
Mindestanforderungen hierfür festzulegen. Berichterstatter Alex Agius
Saliba wies in der Plenardebatte am Mittwoch darauf hin, dass
diejenigen, die regelmäßig von zuhause aus arbeiteten, mit bedeutend
höherer Wahrscheinlichkeit Überstunden machten.

EU-Beschäftigungskommissar Nicolas Schmit betonte, dass ein Recht auf
Nichterreichbarkeit nicht nur eine soziale, sondern auch eine
wirtschaftliche Komponente habe. «Menschen sind keine Roboter,
Menschen haben Grenzen.» Wer eine bessere Produktivität wünsche,
dürfe Menschen nicht 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche belagern.