EuGH-Gutachten: Deutsches Recht darf Kopftuchverbot einschränken

25.02.2021 11:24

Luxemburg (dpa) - Nationale Regeln können nach Auffassung eines
EuGH-Gutachtens im Einzelfall höhere Hürden für ein Kopftuchverbot am

Arbeitsplatz festlegen. Konkret geht es darum, dass in Deutschland
bei einem solchen Verbot eine «hinreichend konkrete Gefahr eines
wirtschaftlichen Nachteils für den Arbeitgeber oder einen betroffenen
Dritten» nachgewiesen werden müsse, teilte das oberste EU-Gericht am
Donnerstag mit. Dies sei mit EU-Recht vereinbar. Grundsätzlich kann
Mitarbeiterinnen das Tragen eines Kopftuchs am Arbeitsplatz jedoch
verboten werden.

Hintergrund sind zwei Fälle aus Hamburg und dem Raum Nürnberg. Zum
einen war eine muslimische Mitarbeiterin einer überkonfessionellen
Kita mehrfach abgemahnt worden, weil sie mit Kopftuch zur Arbeit
erschienen war. Das Arbeitsgericht Hamburg hatte in dem Fall Fragen
an den EuGH gerichtet. Zum anderen hatte das Bundesarbeitsgericht
2019 beim Fall einer Muslimin, die gegen ein Kopftuchverbot bei der
Drogeriemarktkette Müller geklagt hatte, das höchste europäische
Gericht um eine Stellungnahme gebeten. Während sich die Angestellte
in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt sah, verwies die
Drogeriekette auf unternehmerische Freiheit.

Bereits 2017 hatte der EuGH in einem ähnlichen Fall mit einem
vielbeachteten Urteil Schlagzeilen gemacht. Damals sprachen sich die
obersten Richter der EU dafür aus, dass Arbeitgeber ein Kopftuch im
Job unter Umständen verbieten könnten, etwa wenn weltanschauliche
Zeichen generell in der Firma verboten seien und es sachliche Gründe
dafür gebe. Unter diesen Umständen stelle ein Kopftuchverbot keine
unmittelbare Diskriminierung dar.