EuGH: Kein Schadenersatz für ehemaligen EU-Kommissar

25.02.2021 12:56

Luxemburg (dpa) - Dem früheren EU-Kommissar John Dalli steht nach
seinem Rücktritt wegen Korruptionsverdachts 2012 kein Schadenersatz
zu. Dies bekräftigte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in
letzter Instanz. Dalli wollte eine Entschädigung in Millionenhöhe.
(Rechtssache C-615/19)

Der Malteser war 2012 nach Vorwürfen zu großer Nähe zur
Tabakindustrie aus dem Amt geschieden. Es ist bereits die zweite
Prozessrunde des inzwischen 72-Jährigen. Zunächst hatte er vor dem
EU-Gericht argumentiert, er sei nicht freiwillig zurückgetreten,
sondern aus dem Amt gedrängt worden. Er verlangte 1,9 Millionen Euro
Schadenersatz, blitzte aber bereits 2015 vor dem EU-Gericht und 2016
vor dem EuGH ab.

Daraufhin rief Dalli das EU-Gericht erneut an, nun mit der
Begründung, die Kommission und die EU-Anti-Betrugsbehörde Olaf hätten

sich rechtswidrig verhalten. Nun wollte er eine Million Euro. Doch
das EU-Gericht entschied 2019 erneut gegen ihn. Der EuGH bestätigte
dies nun.

Vor Dallis Ausscheiden hatte Olaf festgestellt, dass der
Gesundheitskommissar sich mehrfach inoffiziell und vertraulich mit
Vertretern der Tabakindustrie getroffen habe. Zudem erklärten die
EU-Ermittler, ein Bekannter Dallis habe Bestechungsgelder von der
Tabakindustrie gefordert, damit Dalli den Entwurf einer
Tabak-Richtlinie ändere. Dalli bestritt damals jede Schuld. Er sah
sich als Opfer der Tabakindustrie: Diese habe ihn politisch
ausschalten wollen.