Feinstaubregelungen der EU
Wo finde ich Informationen über die Richtlinen zum Feinstaub?
Um Europas Luft zu verbessern, hat die EU mehrere Richtlinien verabschiedet, so zum Beispiel am 27.September 1996 die Richtlinie des Rates über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität.
Hier stellten die Mitgliedstaaten im Rat Kriterien für die Beurteilung der Luftqualität auf und formulierten Luftqualitätsziele.
Diese Bestimmungen wurden durch die Tochterrichtlinie des Rates vom 22.April 1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft (allgemein: Luftqualitätsrichtlinie) konkretisiert. Sie schreibt vor, dass der gültige Tagesgrenzwert für einen Kubikmeter Luft von 50 Mikrogramm Partikeln in einer Größe von zehn Mikrometer (PM 10) nicht öfter als 35 Mal im Jahr überschritten werden darf.
Diese Bestimmungen wurden vom Deutschen Bundestag im Juli 2001 in nationales Recht umgesetzt. Um die Feinstaub-Grenzwerte einzuhalten, wurden in einigen deutschen Städten unter anderem in Berlin und Köln Umweltzonen eingerichtet. Diese dürfen nicht von Fahrzeugen befahren werden, die zu viel Feinstaub verbreiten.
Weitere Informationen
Allgemeine Informationen zur Feinstaub-Regelung
Richtlinie des Rates vom 27. September 1996
Richtlinie des Rates vom 22. April 1999


