Erasmus fördert Mobilität

Nur Finanzierung der zusätzlichen Aufwendungen

Ich studiere an der Universität Bayreuth und möchte für zwei Semester in Oxford mein Studium der Mathematik fortsetzen. Ich habe von dem Erasmus-Programm gehört, das mir den Auslandsaufenthalt voll finanzieren kann. Wo bekomme ich Informationen dazu?

Ganz so einfach funktioniert das europäische Förderprogramm ERASMUS leider nicht. Zunächst einmal setzt es eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Uni Bayreuth mit einer europäischen Hochschule voraus. Der Vertrag regelt die Anzahl der Studienplätze, die Dauer des Aufenthaltes und die Fachrichtung, die austauscht. Einen solchen Vertrag für die Fachrichtung Mathematik hat die Universität Bayreuth aber nicht mit Oxford, sondern mit der University of Exeter und der University of Warwick geschlossen.

Desweiteren heißt Finanzierung über ein ERASMUS-Stipendium keine Vollfinanzierung, nur der Zusatzaufwand bei einem Auslandsaufenthalt wird bis maximal 200 Euro gefördert. Hauptvorteil ist dabei etwas anderes: es fallen keine Studiengebühren an, in Bayreuth und an der Gasthochschule unterstützen einen Kontaktpersonen, es gibt vereinfachte Zulassungsbedingungen und die meisten Universitäten bieten Hilfe bei der Wohnungssuche. Darüber hinaus garantiert der mit der Gasthochschule geschlossene Vertrag auch die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistung an der Heimatuniversität. Diese individuellen Mobilitätszuschüsse für Studierende werden ausschließlich von den Hochschulen selbst vergeben, Informationen erhalten Sie bei Ihrem Akademischen Auslandsamt. Dort können Sie auch in Erfahrung bringen, wer in Ihrem Fachbereich der ERASMUS-Koordinator ist.

Die Teilnahmevoraussetzungen sind:

  • Sie sind in einem Studiengang einer Hochschule eingeschrieben, der zu einem Hochschulabschluss (bis einschl. Promotion) führt.
  • Sie haben mindestens ihr erstes Studienjahr abgeschlossen.
  • das Auslandsstudium stellt einen integralen Bestandteil des Studienganges an der Heimathochschule dar.
  • Sie sind Staatsangehöriger der EU- oder anderer Staaten, die Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum sind oder der assoziierten Länder / bzw. Sie haben eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
  • Sie haben bisher noch nicht am ERASMUS-Programm teilgenommen.
  • Sie besitzen ausreichende Kenntnisse der Sprache, in der die zu besuchenden Lehrveranstaltungen gehalten werden.

Diese Maßnahme soll die Studierenden in die Lage versetzen, in anderen europäischen Staaten Erfahrungen zu sammeln und deren Studienangebote sprachlich, kulturell und fachlich zu nutzen. Indem qualifizierte, aufgeschlossene und international erfahrene junge Leute als zukünftige Akademiker herangebildet werden, ist dies durchaus auch eine Bereicherung der Gesellschaft. Der Zuschuss will einen Teil der Mobilitätskosten tragen und es den Studierenden dadurch ermöglichen, einen Studienaufenthalt im Ausland zu verbringen, den sie sich sonst vielleicht finanziell nicht leisten könnten. Für behinderte Studierende stehen in begrenztem Maße Sondermittel für die auslandsbedingten Mehrkosten zur Verfügung.

Wenn Sie allerdings unbedingt nach Oxford möchten und eine Vollfinanzierung benötigen, sollten Sie sich am Akademischen Auslandsamt nach anderen Stipendien erkundigen. Die Universitäten haben in der Regel neben den europäischen Programmen und den Stipendien des Deutschen Akademischen Austausch Dienstes auch hochschuleigene Fördermöglichkeiten. Sollten Sie sich für ERASMUS entscheiden, dann planen Sie dafür eine lange Vorlaufzeit ein. Es sind Bewerbungfristen zu beachten und spätestens neun Monate vorher sollte der Antrag eingereicht werden.