E-Formular 109

Eintragung der Familienangehörigen

Frau Mustermann arbeitet in Deutschland, ihre Familie wohnt in Amsterdam. Ihre Familienangehörigen haben auch dort Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung nach den dortigen Rechtsvorschriften. Diese Leistungen werden auf Rechnung der zuständigen Krankenkasse, also der Krankenkasse von Frau Mustermann, gewährt.

Für diesen Ablauf wird der Vordruck E 109 benötigt. Der zuständige Träger, im Falle Frau Mustermanns eine für den Wohnort zuständige Krankenkasse in den Niederlanden, füllt Teil A des Formulars aus und gibt ihn Frau Mustermann. Sie muss wiederum das Formular unverzüglich in zweifacher Ausfertigung ihren Familienangehörigen senden. Diese müssen es der Krankenkasse, die sie in Deutschland auserwählt haben, vorlegen. Die gewählte Krankenkasse füllt Teil B aus und sendet es der zuständigen Krankenkasse in den Niederlanden zurück. Somit sind nun auch die Familienangehörigen versichert. Änderungen in den Verhältnissen, wie zum Beispiel Umzug in ein anderes Land, müssen Frau Mustermann und ihre Familie den Trägern mitteilen.





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E-Formular 109
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