E-Formular 205

Bescheinigung des Versicherungsverlaufs

War eine Person in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig, dann werden die zurückgelegten Versicherungszeiten für seinen Rentenantrag berücksichtigt. Somit soll sicher gestellt werden, dass Wanderarbeitnehmer nicht schlechter gestellt werden, als diejenigen, die ihr ganzes Leben in einem Land gearbeitet haben.

Jedes Land, in dem man mindestens ein Jahr lang als Arbeitnehmer oder Selbständiger versichert war, zahlt eine gesonderte Rente. Nach Erreichen des jeweils im Land herrschenden Rentenalters werden diese Renten dann ausgezahlt. Nicht allein ein Staat zahlt die gesamte Rente, sondern jeder Mitgliedstaat, in dem man versichert war, gewährt, berechnet und zahlt nach seinen Vorschriften eine Rente. Hat man in einigen Ländern weniger als ein Jahr gearbeitet, dann gehen auch diese Zeiten nicht verloren. Das letzte Land der Beschäftigung wird diese Zeiten übernehmen.

Stellt eine Person einen Rentenantrag, dann werden gleichzeitig die Leistungen nach den Rechtsvorschriften aller beteiligten Staaten, deren Voraussetzungen der Antragsteller erfüllt, festgestellt. Dies ist nicht der Fall, wenn der Antragsteller wünscht, dass die Feststellung der nach den Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Staaten erworbenen Leistungen, zurückgestellt wird.

Mit dem Vordruck E 205 werden die vom Antragsteller zurückgelegten Versichertenzeiten berücksichtigt. Da die Feststellung der Zeiten in den Ländern unterschiedlich verläuft, gibt es für jedes Land einen eigenen Vordruck ( E 205 D, E 205 F...). Die einzelnen Träger der jeweiligen Länder, in denen Versicherungszeiten zurückgelegt wurden, füllen je einen Vordruck aus, und senden es dem bearbeitenden Träger. Der bearbeitende Träger wäre im Falle Deutschlands der jeweilige Rentenversicherer, bei dem die betreffende Person den Antrag auf Rente gestellt hat.

Alle Informationen laufen so beim bearbeitenden Träger zusammen. Dem Formular sind die Vordrucke E 202, E 203 bzw. E 204 beizufügen, je nachdem ob Alters-, Invaliden- oder Hinterbliebenenrente beantragt wurde.





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E-Formular 205
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