E-Formular 211

Zusammenfassung der Bescheide

Hat eine Person in mehreren Ländern gearbeitet, dann hat er einen Anspruch auf Rente nach den Rechtsvorschriften dieser Länder. Doch nicht immer ist ein Anspruch berechtigt. Mit dem Formular E 211 informieren alle beteiligten Träger den Antragsteller darüber, ob seinem Antrag auf Alters-, Invaliden-, oder Hinterbliebenenrente statt gegeben wird. Die beteiligten Träger übermitteln dem bearbeitenden Träger, also demjenigen bei dem die betreffende Person einen Antrag auf Rente gestellt hat, ihre endgültigen Entscheidungen mit.

Ist der Rentenantragsteller in einem Land nach den dort geltenden Rechtsvorschriften nicht leistungsberechtigt, dann wird es ihm begründet mitgeteilt. Hat er einen Anspruch auf Leistung, dann wird dem Rentenantragsteller mitgeteilt, wie hoch die Rente ist und ab wann sieausgezahlt wird.

Der bearbeitende Träger sendet dem Antragsteller also eine zusammenfassende Mitteilung über alle Entscheidungen zu. Diese Mitteilung ist in der Sprache des Rentenantragstellers verfasst. Ist der Antragsteller mit dem/den Rentenbescheid/en nicht einverstanden, kann er Widerspruch oder Klage dagegen einreichen. Wie das genau ablaufen muss, kann er auf E 211 nachlesen.

 





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E-Formular 211
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