E-Formular 213

Ausführlicher Ärztlicher Bericht

Ein Problem bei der Bewilligung von Invalidenrente ist die Entscheidung über den Grad der Erwerbsunfähigkeit bei Personen, die in mehreren Mitgliedstaaten versichert waren. Hierüber entscheiden die jeweiligen nationalen Träger nach eigenen Rechtsvorschriften, die sich zwischen den Ländern unterscheiden. So kann es durchaus möglich sein, dass der Invaliditätsgrad einer Person, die in Deutschland und Griechenland gearbeitet hat, von Deutschland niedriger eingestuft wird als von Griechenland. Entsprechend dieser Einschätzung kann die betreffende Person eine niedrigere Rente erhalten (Vergleiche auch: Stellungnahme der Europäischen Kommission).

Dies widerspricht nicht den Gemeinschaftsregeln, da im Sozialversicherungsbereich das EU-Recht nicht die bestehenden einzelstaatlichen Systeme der sozialen Sicherheit durch ein einheitliches System ersetzt. Die Systeme sind somit nicht harmonisiert, sondern koordiniert.

Mit dem Formular E 213 äußern sich die jeweiligen Träger zum Invaliditätsgrad des Antragstellers. Mit Hilfe einer ärztlichen Untersuchung wird der Allgemeinzustand des Antragstellers erfasst und eine zusammenfassende Diagnose über die Leistungsminderung vom Arzt gestellt.
Dieser Vordruck wird außerdem verwendet, wenn ein ärztliches Gutachten für eine versicherte Person, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnt, verlangt wird.





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E-Formular 213
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