Europa der Bürgerinnen und Bürger

Unterstützung für die Zivilgesellschaft

Der Dialog mit der Zivilgesellschaft wird von der Europäischen Kommission gefördert. Projekte, die einen Beitrag zum Verständnis der Bürgerinnen und Bürger von der EU, ihrer Geschichte und Vielfalt leisten sowie die bürgerschaftliche und demokratische Teilhabe auf EU-Ebene fördern, können unterstützt werden. Neben Projektförderung haben zivilgesellschaftliche Organisationen die Möglichkeit, einen Betriebskostenzuschuss zu erhalten. Das EU-Programm läuft noch bis 2020.

Die Fördermittel stehen allen Akteuren offen, die eine aktive europäische Staatsbürgerschaft, demokratisches Engagement und die Stärkung des Geschichtsbewusstseins fördern. Unter anderem sind folgende Organisationen berechtigt, einen Antrag zu stellen:

  • lokale Behörden und Organisationen
  • Forschungseinrichtungen, die sich mit europäischen öffentlichen Politiken beschäftigen (Think-Tanks)
  • Bürgergruppen
  • Organisationen der Zivilgesellschaft
  • Nichtregierungsorganisationen
  • Gewerkschaften
  • Bildungseinrichtungen
  • Organisationen, die ehrenamtliche Arbeit leisten
  • Organisationen aus dem Bereich des Amateursports

Die Projekte, die im Rahmen des Programms realisiert werden, sollten sich an Menschen aus den EU-Mitgliedstaaten, aber auch aus den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen), den Kandidatenländern (Mazedonien, Türkei, Montenegro, Serbien und Albanien) und den potenziellen Kandidatenländern (Bosnien und Herzegowina und Kosovo) richten. Institutionen aus diesen Staaten können Förderungsanträge stellen.

An der Durchführung eines Projekts interessierte Akteure können bei der Exekutivagentur Kultur, Bildung und Audiovisuelles (EACEA) einen Antrag stellen. Weitere Informationen zu Ausschreibungen und Antragsformularen finden Interessierte auf der Website der EACEA. Anträge sind für zwei verschiedene Aktionen (Förderbereiche) möglich, die nachfolgend vorgestellt werden.

Aktion 1 - Europäisches Geschichtsbewusstsein - die EU als Friedensprojekt

Die Erinnerung an die Vergangenheit kann dazu beitragen, sich der Bedeutung europäischer Werte wieder bewusst zu werden. Daher unterstützt die EU Organisationen und Institutionen, die eine Reflexion über die europäischen Werte anregen und die Auseinandersetzung mit den Ursachen totalitärer Regime und anderer Schlüsselereignisse in der neueren Geschichte Europas fördern möchten. Hierfür gibt es zwei Förderformen: Die Projekt- und die Strukturförderung. Im Rahmen der Strukturförderung können Organisationen, zum Beispiel Vereine, Forschungseinrichtungen oder Think-Tanks, einen mehrjährigen Betriebskostenzuschuss zu ihren laufenden Kosten erhalten. Diese Finanzhilfe soll ihnen ermöglichen ihre Aktivitäten auf EU-Ebene durchführen zu können.

Die Aktion verfolgt folgende thematische Prioritäten für den Zeitraum 2016-2020:

1. Veranstaltungen zum Gedenken an wichtige historische Wendepunkte in der jüngeren europäischen Geschichte 2016 – 2017 – 2018 – 2019 – 2020 
2. Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung unter totalitären Regimen
3. Ausgrenzung und Verlust der Staatsbürgerschaft in totalitären Regimen: Lehren für die Gegenwart
4. Demokratischer Wandel und Beitritt zur Europäischen Union

Projekte werden für bis zu 18 Monate gefördert mit Finanzhilfen von höchstens 100 000 Euro. Das Programm wendet sich an Vereine und Verbände, Gedenkstätten, Denkmale, Museen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, religiöse Organisationen sowie lokale und regionale Behörden.

Weitere Informationen gibt es auf der Website der Exekutivagentur EACEA.

Aktion 2 - Demokratisches Engagement und Bürgerbeteiligung

Ziel dieser Aktion ist es, Menschen aus lokalen Gemeinschaften aus ganz Europa zusammenzubringen, damit sie Erfahrungen, Meinungen und Wertvorstellungen austauschen und gemeinsam nutzen können.

Es werden Städtepartnerschaften (direkter Austausch von europäischen Bürgern), Netze von Partnerstädten und Bürgerprojekte gefördert.

Im Rahmen von Städtepartnerschaften werden Projekte gefördert, die Bürgerinnen und Bürger aus Partnerstädten zusammenbringen. Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit erhalten auf lokaler und EU-Ebene über konkrete Themen der europäischen Politikagenda zu diskutieren. Dadurch soll die Bürgerbeteiligung am politischen Entscheidungsprozess der EU sowie gesellschaftliches Engagement und Freiwilligenarbeit auf EU-Ebene unterstützt werden. 

Die Aktion Netze von Partnerstädten bietet Finanzhilfen für Gemeinden und Verbände, die langfristig zusammen an einem Thema arbeiten und Städtenetzwerke aufbauen möchten für eine nachhaltige Zusammenarbeit.
  
Die dritte Aktion fördert zivilgesellschaftliche Projekte: Dies sind Projekte, bei denen Bürgerinnen und Bürger im Rahmen von Aktivitäten zusammentreffen, die direkt mit der EU-Politik zu tun haben. Sie ermöglichen Bürgerinnen und Bürgern die direkte Teilhabe am politischen Entscheidungsprozess. Dies erfolgt durch geförderte Aktivitäten wie gesellschaftliches Engagement, Einholen von Meinungen und Freiwilligenarbeit. 

Weitere Informationen auf der Website der Exekutivagentur EACEA.

Ansprechpartner bei der Europäischen Kommission

Europäische Kommission
Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA)
Abteilung P7 - Bürgerschaft
BOUR 00/13
Avenue du Bourget 1
BE-1140 Brüssel
Tel. : 0032 2 299 11 11
Fax: 0032 2 296 23 89

Ansprechpartner in Deutschland

Kontaktstelle Deutschland „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ bei der Kulturpolitischen Gesellschaft e.V.
Weberstr. 59a
D - 53113 Bonn 
Tel.:          +49 - (0)228 - 201 67 - 21
Fax:          +49 - (0)228 - 201 67 - 33
E-Mail:      info@kontaktstelle-efbb.de
Internet:     www.kontaktstelle-efbb.de