Europafahne im Firmenbriefkopf

Kann ich im Briefkopf meines Unternehmens die Europafahne verwenden?

Die europäischen Symbole dürfen außerhalb der europäischen Institutionen nur verwendet werden, wenn dadurch nicht der Eindruck entsteht, daß der Absender oder Autor im Namen oder im Auftrag der Europäischen Union handelt.

Das Logo stammt ursprünglich vom Europarat. Wer es benutzen möchte, muss eine Genehmigung beantragen: Council of Europe, Directorate General of Legal Affairs F-67075 Strasbourg Cedex; Tel. (33) 388 41 20 00; fax (33) 388 41 20 52; E-Mail: legal.advice@coe.int oder Europäische Kommission, Abteilung ''Coordination I'', rue de la Loi 200, B-1049 Bruxelles, E-Mail: embl@ec.europa.eu

Niemals darf der Eindruck einer irgendwie gearteten institutionellen Nähe entstehen, die den Empfänger oder Leser täuschen könnte. Wer die Europafahne in Anzeigen, Broschüren oder Briefköpfen verwenden will, sollte diese Regel streng beachten.

Nicht zulässig wäre zum Beispiel die Verwendung der Europafahne zusammen mit der Bezeichnung "Europäisches Kommissariat für Umweltschutz". Ein solcher Briefkopf wurde vor einigen Jahren von Betrügern tatsächlich benutzt. Von den erstaunten Empfängern wurde ein "Öko-Rückstellungsbetrag" gefordert. Der Plan war wohl zu kühn und machte misstrauisch. Diesem gefälschten "europäischen Steuerbescheid" folgte niemand. Es blieb beim Täuschungsversuch.