Gelten DM-Versicherungsverträge ohne weiteres auch in Euro?

Keine steuerschädliche Umstellung durch die Währungsunion

Alle DM-Versicherungsverträge wurden mit dem Ende der Übergangszeit, also zum 1. Januar 2002, automatisch auf Euro umgestellt. Bei der Umstellung der Verträge handelt es sich um einen rein technischen Vorgang, der für die Kunden einer Versicherungsgesellschaft mit keinerlei Nachteilen verbunden ist. Bei der Umstellung gilt das "Prinzip der Vertragskontinuität". Das bedeutet: Es wird lediglich der Betrag von DM auf Euro umgerechnet. Alle anderen Vertragsbedingungen, wie Zinssätze, Laufzeiten oder Aufbauleistungen, bleiben genau gleich.

Ob es sich also um einen Hypothekenvertrag oder die Lebensversicherung handelt: Niemand durfte die Einführung des Euro zum Anlaß nehmen, einseitig bestehende Verträge zu kündigen oder einzelne Vertragsbedingungen zu ändern. Während der dreijährigen Übergangszeit, vom 1. Januar 1999 bis zum 31. Dezember 2001 galt der Grundsatz: Keine Behinderung - kein Zwang. Das bedeutet, dass laufende DM-Verträge zunächst unverändert weiterbestanden. Laufende Verträge konnten nur dann frühzeitig umgestellt werden, wenn beide Vertragspartner einverstanden waren. Man konnte also sowohl DM-Verträge als auch Euro-Verträge bis zum 1.1.2002 abschließen. Seit dem 1. Januar 2002 wird nur noch in Euro gerechnet. Da der jeweilige Euro-Betrag eindeutig ermittelt werden kann, muß dafür auch kein neues Schriftstück erstellt werden.

Im Falle einer laufenden Lebensversicherung wäre eine Kündigung aufgrund der Euro-Einführung wahrscheinlich ein Fehler. Denn, Sicherheit und Rentabilität der Versicherung werden durch die Einführung des Euro nicht negativ beeinflußt. Der jeweils aktuelle (Rückkaufs-)Wert wird in voller Höhe weiterhin garantiert und erhöht sich jährlich um hinzukommende Sparbeiträge, den festgelegten Zins und die Gewinnbeteiligung.
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