Durfte mein Vermieter für die Euro-Umstellung Geld verlangen?

Keine zusätzlichen Gebühren für den Umstellungsaufwand

Für bestehende Mietverträge gilt das Prinzip der Vertragskontinuität: Mieter dürfen wegen der Umstellung auf den Euro weder gekündigt noch mit einer Mieterhöhung konfrontiert werden. Bestehende Mietverträge durften bis zum 1.1.2002 nur mit Zustimmung des Mieters umgestellt werden. Die Einführung des Euro hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf bestehenden Hypotheken. Neuverträge können in Euro abgeschlossen werden. In jedem Fall wurde der Mietvertrag zum 1. Januar 2002 kraft Gesetz auf Euro umgestellt. Gebühren für den Umstellungsaufwand darf der Vermieter nicht verlagen. Sie fallen unter die Verwaltungskosten, die nicht an die Mieter weitergegeben werden dürfen.

An der Wirksamkeit laufender Mietverträge ändert sich nichts. Bestehende Absprachen und Verträge sind durch europäisches wie nationales Recht abgesichert. Die Geschäftsgrundlage ist durch die Einführung des Euro nicht weggefallen. Niemand darf aufgrund der Euro-Umstellung gekündigt werden. Ebenso wenig kann der Vermieter die Miete erhöhen oder Gebühren für den Umstellungsaufwand verlangen. Zwar hat der Vermieter die Möglichkeit, den Euro-Betrag zu informatorischen Gründen mit auszuweisen, aber was gilt, ist die Vereinbarung im Mietvertrag mit dem darin festgesetzen Mietpreis.

Auch eine frühzeitige Umstellung eines Vertrags auf die neue Währung - also vor dem 1.01.2002 - bedurfte der Zustimmung aller Vertragspartner. Bis zum 1. Januar 2002 durfte der Vermieter deshalb nicht eine einseitige Umstellung des Mietzinses auf Euro fordern. Dies galt natürlich auch für den umgekehrten Fall: Auch wenn der Mieter auf den Vertrag auf Euro umstellen möchte, musste der Vermieter zustimmen. Wer bereits vor dem 1.1.2002 ein Euro Konto hatte, und die Miete trotz DM-Vertrags dennoch in Euro überweisen wollte, konnte dies zwar tun, haftete dann aber dafür, dass tatsächlich der geschuldete DM-Betrag dem Konto des Vermieters gutgeschrieben wurde. Um solche Risiken zu vermeiden, sollte man die Miete immer in der Vertragswährung zahlen.

Seit dem 1.1. 2002 gelten alle DM-Beträge als entsprechend umgerechnete Euro-Beträge.