Euro ersetzt ECU im Verhältnis 1:1

Was wird aus der Europäischen Währungseinheit "ECU"?

Seit dem 1. Januar 1999 wird jede Bezugnahme in einem Rechtsinstrument auf die offizielle Europäische Währungseinheit (European Currency Unit - ECU) durch eine Bezugnahme auf den Euro zum Kurs von 1 Euro = 1 ECU ersetzt. Darüber hinaus wird widerleglich vermutet, dass jede andere Bezugnahme auf die offizielle ECU als Bezugnahme auf die ECU im Sinne des Artikels 118 des EG-Vertrags und der Definition der Verordnung (EG) Nr. 3320/94 zu verstehen ist (Artikel 2).

Die Überleitung der ECU auf den Euro im Verhältnis 1 : 1 hat vor allem Bedeutung für Rechtsinstrumente auf EU/EG-Ebene sowie für Emissionen von ECU-Anleihen.

Sie macht auch in vielen Fällen die Novellierung nationaler Rechtsvorschriften mit ECU-Bezugnahmen (zum Beispiel § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KWG) entbehrlich.