Arbeitsstab Wirtschafts- und Währungsunion des Bundesministeriums der Finanzen (AS WWU)

Schaltstelle zur Euro-Umstellung in der öffentlichen Verwaltung

Der Arbeitsstab Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (AS WWU) wurde im November 1995 vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWU) eingerichtet.

Der AS WWU hat folgende Aufgaben:

- Laufende Information über den Stand der Umsetzung der EWU sowie

- Steuerung der erforderlichen Maßnahmen Umsetzung der EWU in Gestzgebung und öffentlicher Verwaltung.

Die wesentlichen Ergebnisse der Arbeiten des AS WWU werden jährlich in Berichten festgehalten, die vom Bundeskabinett gebilligt werden.

Für den 1. Bericht vom 28. April 1997 (Bundestags-Drucksache 13/7727) wurden im AS WWU die zentralen Orientierungen für die Einführung des Euro in Gesetzgebung und öffentlicher Verwaltung, insbesondere für den gesetzlichen Anpassungsbedarf zu Beginn der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion am 1. Januar 1999, erarbeitet.

Der 2. Bericht vom 27. März 1998 (Bundestags-Drucksachem13/10251) konzentrierte sich auf die AS WWU-Aktivitäten hinsichtlich des konkreten Änderungsbedarfs zum 1. Januar 1999. Dazu gehörte unter anderem der Abschluss der Arbeiten am EG-Rechtsrahmen und Mitarbeit in dem von der Europäischen Kommission eingerichteten Netz der Verantwortlichen für den Übergang der öffentlichen Verwaltungen zum Euro. Schwerpunkte waren die nationalen Gesetzgebungsmaßnahmen, die bereits zum Beginn des Jahres 1999 in Kraft treten mussten (Gesetz zur Einführung des Euro vom 9. Juni 1998 - Euro-Einführungsgesetz – EuroEG).

Im 3. Bericht vom 21. April 1999 (Bundestags-Drucksache 14/882) waren Schwerpunkte die weitere nationale Gesetzgebung in Form des Gesetzes über die Öffnung der Sozial- und Steuerverwaltung für den Euro (Zweites Euro-Einführungsgesetz) vom 24. März 1999 und die Vorbereitung des Gesetzes über die Änderung währungsrechtlicher Vorschriften infolge der Einführung des Euro-Bargeldes (Drittes Euro-Einführungsgesetz) vom 16. Dezember 1999. Darüber hinaus wurde die Erklärung vom 22. Oktober 1998 über die modifizierte Stichtagsregelung aufgenommen. Schließlich behandelt das Euro-Einführungsschreiben vom 15. Dezember 1998 (ergänzt am 15. April 1999) Einzelfragen zur Euro-Umstellung in steuerlicher Hinsicht

Die Schwerpunkte des 4. Berichts lagen in den Bereichen

- Umstellung von Gesetzen zur "Glättung von Signalbeträgen"; Konzept für die Inverkehrgabe von Euro-Bargeld in der Bundesrepublik Deutschland;
- Kriminalitätsbekämpfung bei der Euro-Einführung;
- Umstellung der Informationstechnik.

Schwerpunkt des 5. Berichts war die detaillierte Darstellung der Gesetzesvorhaben zur Glättung von Signalbeträgen per 1. Januar 2002. Für den Zuständigkeitsbereich jedes Bundesressorts wurden die wesentlichen Grundzüge der Glättungsvorhaben dargestellt, außerdem die Umstellung von Rechtsnormen auf Länderebene und die Umstellung des Ortsrechts. Außerdem wurde nach der Verabschiedung des "Gemeinsamen Konzepts für die Inverkehrgabe von Euro-Bargeld in der Bundesrepublik Deutschland" die geplante Umsetzung des Konzepts vertieft. Das gleiche gilt für die Sicherheitsfragen und die Öffentlichkeitsarbeit durch öffentliche Stellen, insbesondere der "Aktionsgemeinschaft Euro".

Die Arbeiten des AS WWU waren damit im Wesentlichen beendet.


An den Arbeitssitzungen des AS WWU nahmen teil:

- Vertreter der Abteilungen des Bundesministeriums der Finanzen;
- Vertreter sämtlicher Bundesministerien;
- ein Vertreter des interministeriellen Koordinierungsausschusses für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (IMKA);
- Beobachter des Bundeskanzleramtes, des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung und der Deutschen Bundesbank;
- Vertreter der Länder als Beobachter, und zwar
- für die Europa-Ministerien der Länder: Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen;
- für die Finanzministerien der Länder: Bayern, Sachsen-Anhalt;
- Vertreter der Kommunen als Beobachter durch die Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände.

Mit der Leitung des AS WWU wurde Ministerialdirigent Michael Röskau, Leiter der Unterabteilung IX A (Internationale Finanz- und Währungspolitik) im Bundesministerium der Finanzen, beauftragt. Sein Vertreter war Ministerialrat Dr. Wolfgang Glomb, Leiter des Referates Europäische Wirtschafts- und Währungsunion.





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