Wurde der Euro in aller Eile eingeführt? - Der Zeitplan

Die Wirtschafts- und Währungsunion ist jahrelang sorgfältig vorbereitet worden.

Weil der Euro erst gegen Ende der neunziger Jahre ins Zentrum der wirtschaftspolitischen Debatte gerückt ist, meinen viele, das Projekt sei insgesamt "übers Knie gebrochen worden", womöglich um die Bevölkerung zu überrumpeln. Richtig ist: Die Einführung der gemeinsamen europäischen Währung ist über ein ganzes Jahrzehnt hinweg vorbereitet worden.

Der Weg zur Währungsunion in ihrer heutigen Ausformung wurde bereits im Delors-Bericht, der 1989 vorgelegt wurde, skizziert. Dieser Weg zur Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) wurde 1992 im Vertrag von Maastricht festgeschrieben. Seit dem Ende des Ratifizierungsprozesses im Jahr 1993 sind die Regelungen zur Wirtschafts- und Währungsunion auch bei uns geltendes Recht mit Verfassungsrang. Im gleichen Jahr bestätigte das Bundesverfassungsgericht, dass die Einführung des Euro mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist.

Die konkreten Vorbereitungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union waren zu diesem Zeitpunkt bereits weit fortgeschritten.

Die erste Stufe der EWU begann am 1. Juli 1990. In ihrem Verlauf haben die Mitgliedstaaten ihren Kapitalverkehr liberalisiert und Anstrengungen unternommen, ihre Wirtschafts- und Währungspolitik stärker zu koordinieren.

Während der zweiten Stufe der EWU (ab 1. Januar 1994) schufen die Mitgliedstaaten die wirtschaftlichen und technischen Voraussetzungen zur Einführung der gemeinsamen Währung. Das Europäische Währungsinstitut (EWI) leistete die technischen Vorbereitungen für die Einführung des Euro und bereitete die gemeinsame Geldpolitik vor. Am 1. Juni 1998 löste die Europäische Zentralbank (EZB) das EWI ab. Am ersten Maiwochenende des Jahres 1998 wurden die Weichen für den Euro endgültig gestellt. Die Staats- und Regierungschefs der EU legten die Teilnehmerländer fest.

Mit der dritten und letzten Stufe wurde die EWU Wirklichkeit. Elf EU-Länder haben am 1. Januar 1999 den Euro als gemeinsame Währung eingeführt. Die Verantwortung für die Geldpolitik ist an diesem Tag auf die Europäische Zentralbank übergegangen. Einen Tag zuvor - am 31. Dezember 1998 - haben die Wirtschafts- und Finanzminister der Mitgliedstaaten die endgültigen Umrechnungskurse zwischen den Teilnehmerwährungen und dem Euro unwiderruflich festgelegt.

Damit begann eine dreijährige „Übergangsphase“. Während dieser Zeit konnte der Euro bereits im bargeldlosen Zahlungsverkehr verwendet werden. Es galt das Prinzip „Keine Behinderung, kein Zwang“. Danach stand es jedem frei, den Euro zu verwenden. Jedoch konnte niemand zur Nutzung des Euro gezwungen werden. Gesetzliche Zahlungsmittel blieben während dieser Periode weiterhin die nationalen Währungen.

Am 1. Januar 2001 wurde Griechenland zwölftes Mitglied der Wirtschafts- und Währungsunion.

Am 1. Januar 2002, dem Zeitpunkt des "juristischen Big-Bang", wurden alle laufenden Verträge auf Euro umgestellt. In Deutschland wurde aus jeder Nennung eines DM-Betrages in einem laufenden Vertrag kraft Gesetz ein Euro-Geldbetrag. Der Euro wurd alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel.

Die Euro-Banknoten und -Münzen sind seit Anfang 2002, also drei Jahre nach Beginn der WWU, in Umlauf. Am 1. März 2002 war die Phase des Bargeldumtauschs in Deutschland beendet. Seit 1. März 2002 ist der Euro in allen EWU-Teilnehmerländern alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel.

Die nationalen Währungen können jedoch auch nach diesem Stichtag weiterhin in Euro umgetauscht werden. In der Bundesrepublik wird die Deutsche Bundesbank DM-Scheine und -Münzen zeitlich unbefristet entgegennehmen.