Die Deutsche Bundesbank als Teil des Eurosystems

Notenbank, Bank der Banken, Bank des Staates und Verwalterin der Währungsreserven

Als Zentralbank nimmt die Bundesbank eine Reihe historisch gewachsener Funktionen wahr: Sie ist Notenbank, Bank der Banken, Bank des Staates und Verwalterin der Währungsreserven. Hinzu kommt ihre Einbindung in die Bankenaufsicht. Darüber hinaus nimmt die Deutsche Bundesbank Aufgaben im Rahmen des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) wahr.

Die Aufgaben der Deutschen Bundesbank im Rahmen des ESZB
§ 3 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank definiert die Aufgabe der Bundesbank: "Die Deutsche Bundesbank ist als Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken. Sie wirkt an der Erfüllung seiner Aufgaben mit dem vorrangigen Ziel mit, die Preisstabilität zu gewährleisten,..., und sorgt für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland...". Die Bundesbank führt als nationale Zentralbank die gemeinsame Geldpolitik des Eurosystems der Zentralbanken in Deutschland durch.

Damit sie diesen Auftrag ohne politischen Druck ausführen kann, hat ihr der Gesetzgeber ein hohes Maß an Unabhängigkeit verliehen. Sie hat nur "soweit dies unter Wahrung ihrer Aufgabe als Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken möglich ist" die allgemeine Wirtschaftspolitik der Bundesregierung zu unterstützen. Gemäß Art. 107 des Maastricht-Vertrages darf weder die EZB noch eine nationale Zentralbank noch ein Mitglied ihrer Beschlussorgane bei der Wahrnehmung der ihr übertragenen Befugnisse, Aufgaben und Pflichten Weisungen von Organen oder Einrichtungen der Gemeinschaft, von Regierungen der Mitgliedstaaten oder von anderen Stellen einholen oder entgegennehmen.

Notenbank
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat das ausschließliche Recht, die Ausgabe von Banknoten innerhalb des Euro-Währungsraumes zu genehmigen. Dabei sind die EZB und die nationalen Zentralbanken zur Ausgabe von Banknoten berechtigt. Die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit Zahlungsmitteln umfaßt die Ausgabe von Banknoten, das regelmäßige Aussortieren nicht mehr umlaufsfähiger Noten, die Falschgeldkontrolle, die Ersatzleistung für beschädigte Noten und den - allerdings selten vorkommenden - Aufruf zur Einziehung von Noten, wenn Scheine mit verändertem Erscheinungsbild in Umlauf kommen.

Die Bank der Banken
Die Sonderstellung der Bundesbank als Bank der Banken beruht darauf, dass die Kreditinstitute zur Aufrechterhaltung ihrer Zahlungsfähigkeit auf Guthaben bei der Bundesbank angewiesen sind. Sie müssen an ihre Kunden Bargeld auszahlen und bei der Bundesbank Guthaben, sogenannte Mindestreserven, unterhalten. Bargeld und Notenbankguthaben kann sich das Bankensystem jedoch nur durch Geschäfte mit der Bundesbank beschaffen. Die Bundesbank ist als Teil des "Europäischen Systems der Zentralbanken" damit auch die „letzte" Refinanzierungsquelle des Bankensystems. Außerdem stellt sie den Banken Bankdienstleistungen für die Abwicklung des unbaren Zahlungsverkehrs zur Verfügung. Schließlich ist sie in die Aufsicht über die Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute eingeschaltet.

Die Bank des Staates
Die Bundesbank ist ferner die Hausbank des Bundes und eingeschränkt auch der Länder. Sie führt für die öffentlichen Haushalte Konten, besorgt den Zahlungsverkehr und unterstützt den Bund und die Länder bei der Kreditaufnahme am Kapitalmarkt. Zudem bringt sie Münzen in Umlauf, die der Bund ausgeben darf, nachdem der Umfang der Ausgabe durch die EZB genehmigt wurde. Die Bundesbank darf jedoch staatlichen Stellen keine Kredite gewähren.

Verwalterin der Währungsreserven
Als Verwalterin der Währungsreserven hält die Bundesbank die offiziellen Währungsreserven der Bundesrepublik Deutschland und legt sie gewinnbringend an. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Guthaben und Wertpapiere, die in US-Dollar bei Banken oder Notenbanken im Ausland gehalten werden. Hinzu kommen Goldbestände sowie Reservepositionen und Forderungen gegenüber dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und der EZB.

Die nationalen Notenbanken haben zu Beginn der 3. Stufe der EWWU Währungsreserven von knapp 40 Milliarden Euro auf die EZB übertragen. Die Bundesbank ist hieran mit 12,2 Milliarden Euro, die sich zu 15 Prozent aus Gold und zu 85 Prozent aus Devisen zusammensetzen, beteiligt. Die Verwaltung dieser Währungsreserven verbleibt weiterhin bei den nationalen Notenbanken. Geschäfte der nationalen Notenbanken mit den ihnen verbleibenden Währungsreserven bedürfen ab einer bestimmten Größenordnung der Zustimmung der EZB, damit die Einheitlichkeit der gemeinsamen Geld- und Wechselkurspolitik gewahrt bleibt.

Einbindung in die Bankenaufsicht
Durch ihre Teilnahme am Forum für Finanzmarktaufsicht ist die Deutsche Bundesbank gesetzlich für die Systemstabilität mitverantwortlich. Darüber hinaus ist die umfassende Einschaltung der Bundesbank in die laufende Überwachung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute in § 7 Absatz 1 KWG nunmehr gesetzlich fixiert und konkretisiert. In der Regel erfolgt die laufende Überwachung durch die Hauptverwaltungen. Die Stellen der Bank analysieren und werten die Berichte und Anzeigen der Institute aus. Ferner führen sie die bankgeschäftlichen Vor-Ort-Prüfungen zur Beurteilung der angemessenen Eigenkapitalausstattung und Risikosteuerungsverfahren der Institute durch und bewerten die getroffenen Prüfungsfeststellungen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht legt ihren aufsichtsrechtlichen Maßnahmen die Prüfungsfeststellungen und Bewertungen der Bundesbank in der Regel zu Grunde.


Organisation der Deutschen Bundesbank
Aufgrund des Übergangs auf das Europäische System der Zentralbanken wurde die Organisationsstruktur der Bundesbank mit dem 7. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank mit Wirkung zum 30.04.2002 verändert. Der Vorstand als Organ der Bundesbank besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten und sechs weiteren Mitgliedern. Seine Aufgabe ist es, die Bundesbank zu leiten und zu verwalten.

Der Vorstand erlässt ein Organisationsstatut, das die Zuständigkeiten innerhalb des Vorstandes und die Aufgaben festlegt, die den Hauptverwaltungen übertragen werden können. Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Bundespräsidenten bestellt. Die Bestellung des Präsidenten und des Vizepräsidenten sowie von zwei weiteren Mitgliedern erfolgt auf Vorschlag der Bundesregierung, die der übrigen vier Mitglieder auf Vorschlag des Bundesrates im Einvernehmen mit der Bundesregierung.

Die Bundesbank ist untergliedert in neun Hauptverwaltungen: in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Leipzig, Mainz, München und Stuttgart. Ihnen nachgeordnet sind 126 Filialen in den größeren Städten der Bundesrepublik. Sie führen die Geschäfte der Bundesbank mit den Kreditinstituten und den öffentlichen Verwaltungen in ihrem jeweiligen Bereich. Geleitet werden die Hauptverwaltungen von je einem Präsidenten, der dem Vorstand der Bundesbank unterstellt ist.

Vorstand
Der Vorstand ist das oberste Organ der Bundesbank und setzt sich aus dem Präsidenten der Deutschen Bundesbank, dem Vizepräsidenten der Deutschen Bundesbank und den sechs weiteren Mitgliedern des Vorstands der Deutschen Bundesbank zusammen.





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Organigramm der Deutschen Bundesbank
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