Auf welcher Grundlage beurteilt die EZB die Preisstabilität im Euroraum?

Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) spiegelt die Preisentwicklung im Euroland

Die Europäische Zentralbank (EZB) ist für die Geldpolitik des gesamten Euroraums zuständig. Bei der Verfolgung ihres vorrangigen Ziels, die Gewährleistungen der Preisstabilität im Euro-Raum, legt sie in Ihren Entscheidungen die durchschnittliche Inflationsrate aller Teilnehmerländer zugrunde, den „Harmonisierten Verbraucherpreisindex“ (HVPI).

Zur Überprüfung des Inflationskriteriums hat das statistische Amt der Europäischen Union „Eurostat“ den „Harmonisierten Verbraucherpreisindex“ (HVPI) konstruiert. In dem Warenkorb, der dem HVPI zugrunde liegt, sind nur Preise für Güter und Dienstleistungen enthalten, die in allen nationalen Währungskörben zu finden sind. Daher werden länderspezifische Waren nicht berücksichtigt und eine länderübergreifende Vergleichbarkeit der Preisentwicklung wird erreicht. Der HVPI ist kein starrer Warenkorb. Vielmehr wird die Zusammenstellung und Gewichtung des Indizes regelmäßig überprüft und gegebenenfalls neu angepasst.

Bei den HVPI handelt es sich um harmonisierte Angaben zur Inflation gemäß Artikel 121 des Vertrags von Amsterdam (109j des Vertrags zur Gründung der Europäischen Union). Die HVPI wurden für den internationalen Vergleich des Anstiegs der Verbraucherpreise geschaffen. Der Schwerpunkt liegt auf der Qualität und auf der Vergleichbarkeit der Indizes der verschiedenen Länder sowie auf ihrer jeweiligen Veränderung.

Preisveränderungen gemessen anhand der HVPI, des Europäischen Verbraucherpreisindex (EVPI), des Verbraucherpreisindex der Eurozone (VPI-EWU) und des Verbraucherpreisindex für den Europäischen Wirtschaftsraum (VPI-EWR) dienen als Maß der Inflation in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in der Eurozone, in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum.

Der VPI-EWU wird unter anderem von der Europäischen Zentralbank (EZB) als ein Hauptindikator für die Durchführung ihrer Geldpolitik in der Eurozone verwendet.

Der HVPI wird als jährlicher Kettenindex berechnet, wobei sich die Ländergewichte jedes Jahr ändern können. HVPI-Aggregate werden als gewogene Mittel der HVPI berechnet, indem sie mit den Gewichten der entsprechenden Länder und Teilindizes gewichtet werden. Das Gewicht eines Landes entspricht seinem Anteil an den Gesamtausgaben der monetären Konsumausgaben der privaten Haushalte. Für den VPI-EWU wird dies in Euro, für den EVPI sowie den VPI-EWR in Kaufkraftstandards (KKS) ausgedrückt. Der VPI-EWU wird seit 1999 als eine Einheit innerhalb des EVPI und des VPI-EWR behandelt.

Weitere Informationen

Weitere Informationen sind der monatlichen Veröffentlichung Statistik kurz gefasst, Wirtschaft und Finanzen, "Harmonisierte Verbraucherpreisindizes", zu entnehmen. Etwa 100 Teilindizes des VPI-EWU, des EVPI, des VPI-EWR und der HVPI stehen mit den entsprechenden Gewichten in der Eurostat-Datenbank NewCronos über das Data-Shop-Vertriebsnetz von Eurostat zur Verfügung.


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