Können einzelne EWU-Staaten aus dem Stabilitätskonsenz ausscheren?

Klare finanz- und wirtschaftspolitsche Regeln. Und die Praxis?

Eine erfolgreiche Zentralbank operiert nicht im luftleeren Raum. Sie bedarf der Unterstützung durch die Wirtschafts- und Finanzpolitik. Damit die gemeinsame Währung stabil bleibt, haben sich die Mitgliedstaaten auf bestimmte finanz- und wirtschaftspolitische Vorgaben geeinigt.

Diese im Vertrag über die Europäische Union festgeschriebenen Grundsätze verbieten unter anderem jede Bevorzugung eines Staates bei der Kreditversorgung. Außerdem werden EU-Staaten, die durch eine unsolide Haushaltspolitik in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind, keine automatische Hilfe durch die anderen EU-Länder erhalten.

Bereits im Vertrag über die Europäische Union wurden Mechanismen vorgesehen, die übermäßige Haushaltsdefizite einzelner Mitgliedstaaten verhindern sollen. Zum Beispiel kann
- ein Mitgliedstaat zu einer unverzinslichen Einlage bei der EU verpflichtet werden;
- die Europäische Investitionsbank ersucht werden, ihre Darlehenspolitik gegenüber dem betreffenden Mitgliedstaat zu überprüfen.


Der Stabilitäts- und Wachstumspakt
Damit der Stabilitätsrahmen des Vertrages allen denkbaren Belastungen standhält, hat sich der Europäische Rat von Dublin zusätzlich auf einen Stabilitäts- und Wachstumspakt geeinigt. Mit diesem Pakt verpflichten sich die Mitgliedstaaten, mittelfristig einen ausgeglichenen Haushalt oder sogar einen Haushaltsüberschuss anzustreben.

Auch in schwierigen Zeiten soll die Obergrenze für das Haushaltsdefizit von 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht überschritten werden. In guten Zeiten sollte ein ausreichender „Sicherheitsabstand“ zur 3 Prozent-Grenze gewahrt werden. Ein Frühwarnsystem soll dafür sorgen, dass die Mitgliedstaaten diese Grenzen auch einhalten. Jeder Mitgliedstaat muss mehrjährige Stabilitätsprogramme mit Zielsetzungen für die Haushaltspolitik erarbeiten.

Die Kommission und der Rat werden die Durchführung dieser Programme ständig überwachen und können bei Abweichungen Korrekturen empfehlen. Folgt ein Mitgliedstaat diesen Empfehlungen nicht, können Sanktionen beschlossen werden. Der betroffene Mitgliedstaat muss dann eine zinslose „Stabilitätseinlage“ hinterlegen, die bei erfolgreicher Konsolidierung zurückgezahlt wird. Verfehlt jedoch ein Land nach zwei Jahren immer noch das Budgetlimit, wird die Einlage in eine Geldbuße umgewandelt und in den EU-Haushalt eingestellt.

Auf ihrem Gipfel in Amsterdam haben die Mitgliedstaaten mit einer Entschließung dem Stabilitäts- und Wachstumspakt schließlich eine offizielle Form gegeben. Die Einzelheiten sind in zwei Verordnungen und einer Entschließung des Europäischen Rates geregelt.

Solide Haushaltspolitik hilft nicht nur, die langfristigen Zinsen niedrig zu halten, sie setzt auch Mittel für Investitionen und Verbrauch frei. Nach Angaben der Europäischen Kommission würde eine Rückführung der jährlichen öffentlichen Defizite in Europa um nur 1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes 65 Milliarden Euro für private Investitionen und Verbrauch freimachen.

Im Zusammenhang mit dem deutschen und französischen Haushaltsdefizit ist in den Jahren 2003 und 2004 allerdings eine Debatte um die Ernsthaftigkeit dieser Regelungen entstanden. Die Währungsunion muss sich als Stabilitätsgemeinschaft noch beweisen.


Koordinierung der Wirtschafts- und Finanzpolitik

Mit dem Euro wird nicht nur ein einheitlicher Währungsraum geschaffen. Es entsteht auch ein gemeinsamer Wirtschaftsraum, in dem die einzelnen Volkswirtschaften immer enger zusammenwachsen. Dies erfordert von den Mitgliedstaaten eine stärkere Koordinierung der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik.

Gemeinsame und verbindliche Regeln in diesen Bereichen werden an Bedeutung gewinnen. Um über die gemeinsame Wirtschafts- und Finanzpolitik zu beraten, treffen sich die Wirtschafts- und Finanzminister der WWU-Länder regelmäßig im Euro-12-Rat.