Wurde bei der Bargeldherstellung an Behinderte gedacht?

Behindertenverbände leisteten maßgeblichen Beitrag bei der Geld-Gestaltung

Auffallend ist die Farbgestaltung der Euro-Banknoten. Die oftmals als "zu bunt" kritisierte Farbauswahl dient in erster Linie dem Verbraucherschutz. Denn die Erfahrung zeigt, ähnliche Farben bei verschiedenen Banknoten bedeuten Verwechslungsgefahr.

Neben der Farbgestaltung ist der Wert eines Scheins auch durch seine Größe erkennbar. Es gilt: Je höher der Wert, desto größer die Banknote. In deutlichen Stufungen von 12 x 6,2 cm für den kleinen Fünfer bis zum 16 x 8,2 cm großen Fünfhunderter lassen sich die sieben Scheine gut unterscheiden. Auf allen Scheinen ist in großen fettgedruckten Ziffern der Wert abgedruckt.

Zudem ermöglichen tastbare Zeichen den Sehbehinderten den Wert der Scheine festzustellen. Durch einen Stichtiefdruck wird erreicht, dass einige Elemente der Banknoten als Relief erscheinen. Plaziert sind die Tastzeichen in einer Ecke der Banknoten. Weitere ertastbare Zeichen befinden sich am Rand der Banknoten zu 200 Euro und 500 Euro.

Ebenso wurde bei der Gestaltung der neuen Münzen sorgfältig auf signifikante Unterscheidungsmöglichkeiten geachtet. Die Münzen unterscheiden sich nach Größe, Gewicht, Material, Farbe und Dicke. Innovative Merkmale wurden eingeführt, um insbesondere Blinden und Sehbehinderten das Erkennen der verschiedenen Stückelungen zu erleichtern. So weisen alle Münzen eine unterschiedliche Rändelung auf. Besonders markant ist die zwanzig Cent Münze. Sie hat die Form einer "Spanischen Blume" mit sieben Einkerbungen am Rand.

Der Wert der Münzen ist in großen deutlichen Ziffern eingeprägt. Die Zahl befindet sich auf der europäisch einheitlich gestalteten Vorderseite der Münzen. Auch lassen sich die Münzen durch die Farbgestaltung voneinander unterscheiden. Die 1, 2 und 5 Cent Münzen weisen eine rote Farbe auf. Die 10, 20 und 50 Cent Münzen sind gelb. Besonders markant ist die zweifarbige Gestaltung der 1-Euro und 2-Euro-Münze in gelb und weiß.

Übrigens: Von den Unterscheidungshilfen für Sehbehinderte profitieren auch Menschen mit uneingeschränktem Sehvermögen.