Rechtlicher Rahmen der Euro-Einführung in Deutschland

Die nötigen Anpassungen des nationalen Rechtsrahmens an die Anforderungen der Europäischen Währungsunion erfolgte in Deutschland in erster Linie durch die "Gesetze zur Einführung des Euro" und das "Steuer-Euroglättungsgesetz. Die ersten beiden Euro-Einführungsgesetze traten bereits mit Beginn der Währungsunion am 1. Januar 1999 in Kraft:

Das Gesetz über die Änderung währungsrechtlicher Vorschriften infolge der Einführung des Euro-Bargeldes (Drittes Euro-Einführungsgesetz) vom 16. Dezember 1999 enthält die notwendigen Änderungen währungsrechtlicher Bestimmungen im Hinblick auf die Einführung des Euro-Bargeldes einschließlich einer Neufassung des Münzgesetzes (MünzG). Artikel 1 (DM-Beendigungsgesetz) regelt, dass DM-Bargeld (Banknoten und Münzen) mit Ablauf des 31. Dezember 2001 die Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel verliert.

Die Deutsche Bundesbank ist verpflichtet, das DM-Bargeld zum unwiderruflich festgelegten Umrechnungskurs (1 Euro = 1,95583 DM) ab dem 1. Januar 2002 in Euro-Banknoten und Euro-Münzen umzutauschen.