Import amerikanischer Autos

Amerikanische Autohersteller können freien Händlern den Vertrieb untersagen

Ich habe vor drei Jahren ein amerikanisches Auto bei einem freien Importeur in Deutschland günstig gekauft. Jetzt möchte ich mir ein neues Modell der gleichen Marke kaufen. Der Händler hat aber US-Autos aus seinem Angebot genommen. Daran sei die EU schuld. Stimmt das?

Seit dem 1. Januar 1995 gilt in der Bundesrepublik ein neues Markengesetz. Danach kann ein Markenhersteller verbieten, Waren seiner Marke aus Nicht-EU-Staaten zu importieren und in Deutschland weiterzuverkaufen. Voraussetzung ist nur: die Marke muß beim deutschen Patentamt angemeldet sein. In Ihrem Fall hat der amerikanische Autohersteller freien Händlern untersagt, seine Automarke in Deutschland zu vertreiben. Schuld daran ist tatsächlich die EU. Sie hat eine europäische Richtlinie über Marken erlassen, die in deutsches Recht umgesetzt wurde.

Mit dem neuen Markengesetz hat sich das Markenrecht in Deutschland grundlegend geändert. Früher konnten freie Autohändler amerikanische Wagen in den USA günstig erwerben und auf dem deutschen Markt viel billiger anbieten als die normalen Vertriebshändler des Herstellers. Mit solchen Billigimporten aus den USA könnte es jetzt vorbei sein.

Das neue Markengesetz soll eigentlich die Garantie- und Herkunftsfunktion der Marken schützen. Der Verbraucher soll sicher sein, daß das Produkt den Normen des Herstellers entspricht und die üblichen Garantien gelten. Tatsächlich wendet sich diese Regelung jetzt gegen die Verbraucher: den Markeninhabern wird die Entscheidung überlassen, wer ihre Waren in Deutschland verkaufen darf. Damit können sie natürlich auch die Preise diktieren und unerwünschte Billigkonkurrenz einfach verbieten. Die Verbraucher können nur noch bei autorisierten Händlern kaufen - zu den vom Hersteller festgelegten Preisen.

Immerhin: Der Autokauf innerhalb der Europäischen Union ist davon nicht betroffen. Eine entsprechende Regelung würde den Prinzipien des Binnenmarktes widersprechen. Hier gilt: Ist ein Produkt erst einmal auf dem europäischen Markt angeboten, kann der grenzüberschreitende Weiterverkauf nicht verhindert werden. Für Autos heißt das: Freie Händler können Wagen überall in der EU kaufen und in Deutschland weiterverkaufen. Der Hersteller darf es ihnen nicht verbieten.

Deutsches Markengesetz
http://www.markengesetz.de/