Autozulassung in den Niederlanden

Zunächst erfolgt die technische Überprüfung beim "RDW"

Wir werden im nächsten Jahr für längere Zeit ins Ausland gehen, und deshalb unserem Sohn, der zur Zeit in Amsterdam lebt, unseren Wagen schenken. Welche Formalitäten müssen wir beachten, wenn wir einen ein Jahr alten Gebrauchtwagen in die Niederlande ausführen wollen?

Die Einfuhr von Gebrauchtwagen ist innerhalb der Europäischen Union heute nach einem stark vereinfachten Verfahren möglich. So können Sie Ihren Wagen ohne an der Grenze anzuhalten bis nach Amsterdam fahren. Dort wird es dann aber doch etwas komplizierter, als bei einer Ummeldung innerhalb Deutschlands.

Zunächst müssen Sie Ihren Wagen zur technischen Kontrolle beim "RDW", dem "Zentrum für Fahrzeugtechnik und Information", vorführen. Dort prüft man den technischen Zustand Ihres Pkws. Da Ihr Wagen nach 1996 hergestellt worden ist, verfügt er über eine "europäische Betriebserlaubnis", die auch in den Niederlanden anerkannt werden muß. Wichtig ist, daß Sie alle Wagenpapiere mitbringen.

Nach bestandener technischer Prüfung geht´s dann doch zum Zollamt. Zwar sind alle Zölle innerhalb der EU abgeschafft, trotzdem kassiert der niederländische Fiskus bei Ihrer Pkw-Einfuhr mit: Sie müssen jetzt nämlich die "BPM" entrichten, eine Steuer, die in den Niederlanden jeder zahlen muß, der einen Pkw zum ersten Mal zuläßt.

Für die Zulassung eines Wagens und die damit verbundenen Steuern ist nach wie vor jedes Land selbst zuständig. Die Abgabe, die die niederländischen Behörden auf Ihren Wagen erheben werden, ist keine Einfuhrsteuer, sondern eine Art "Sonderverbrauchssteuer". Diese Steuer muß jeder zahlen, der in den Niederlanden ein Auto zum ersten Mal zuläßt. Erst wenn das eingeführte Fahrzeug älter als 100 Monate ist, entfällt die BPM.

Die Niederlande sind nicht das einzige Land, das derartige Sondersteuern für Kraftfahrzeuge erhebt. In einigen anderen Mitgliedstaaten der EU fallen bei der Zulassung eines Pkw ähnliche Abgaben an. Bevor man einen Wagen ins EU-Ausland bringt, sollte man sich deshalb bei den Zollbehörden immer genauestens über die Steuersätze und Bemessungsgrundlagen informieren.

Als nächsten Schritt müssen Sie Ihren Wagen in den Niederlande haftpflichtversichern. Lassen Sie sich vorher vom deutschen Versicherer Ihre unfallfreien Zeiten bescheinigen. Denn ähnlich wie in Deutschland sind auch die Beiträge zur niederländischen Haftpflichtversicherung von einer Risikoeinstufung abhängig.

Danach geht’s wieder zum RDW, um die eigentlichen Zulassungformalitäten zu erledigen: Ihr Sohn legt seine niederländische Aufenthaltsgenehmigung vor und beantragt die Zulassung. Das Finanzamt schickt ihm daraufhin den niederländischen Automobilssteuer-Bescheid nach Hause. Erst wenn auch diese Steuer bezahlt ist, erhält er die neuen Nummernschilder.

Wer alle Formalitäten zügig erledigt, kann es in rund 14 Tagen bis zur niederländischen Zulassung schaffen. In dieser Zeit muß der Wagen natürlich versichert sein. Da der Pkw in Ihrem Fall sozusagen "in der Familie bleibt", sollten Sie ihn einfach in der Zwischenzeit weiter mit dem deutschen Nummernschild fahren, und erst abmelden, wenn die niederländischen Nummerschilder tatsächlich am Wagen angebracht sind. Wer den Wagen direkt bei der Ausfuhr abmelden muß, kann sich mit einem deutschen Ausfuhrkennzeichen behelfen, das bei der zuständigen deutschen Zulassungsstelle erhältlich ist.

Weitere Informationen

Information zur Anmeldung
Centrum voor voertuigtechniek en informatie, Abteilung Versicherungen
Skager Rak 10
Veeendam, Tel: 0031-598-699806
http://www.rdw.nl

Königlich Niederländischer Touringclub ANWB
http://www.anwb.nl
Rechtsabteilung
Tel.: 0031 70 3147788

Informationen zur Versicherung
Nederlands Bureau Motorrijtuigverzekeraars
Postbus 3003
NL – 2280 MG Rijswijk
Tel.: 0031 70 340 8280
Fax 0031 70 340 8201
E-Mail: infocentre@nlbureau.nl
http://www.nlbureau.nl





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Zollämter in den Niederlanden
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