Bargeldtausch in Luxemburg

Umtauschfristen: Banknoten unbefristet, Münzen bis 31. 12. 2004

Umstellungsszenario auf einen Blick
Zentralbank: Banque Centrale du Luxembourg
umgetauscht werden: Luxemburgische Francs (LUF) und Belgische Francs (BEF); Banknoten unbefristet, Münzen bis 31. 12. 2004; Höchstgrenze: 10.000 EUR (403.399,00 LUF) pro Person und Tag
Geöffnet Montag bis Freitag: in der Regel von 8.30 - 12.30 Uhr

Niederlassung der Zentralbank
Luxembourg, Boulevard du Prince Henri, 37a, Tel. 4774 -1



Umstellungsszenario im Detail

Vorbereitung der Bargeldumstellung
 
Beginn der Vorabausgabe an die Finanzinstitute
Banknoten und Münzen (Banken und Postämter); 1. September 2001


Beginn der Vorabausgabe an Einzelhändler und Geldtransporteure
1. September 2001


Startpakete für Einzelhändler
Auf Anfrage des Einzelhandels


Beginn der Vorabausgabe von Münzen an die Öffentlichkeit
15. Dezember 2001


Startpakete für die Öffentlichkeit
Erwogen wird ein Startpaket mit 29 Münzen im Gesamtwert von 500 Luxemburgische Franken (LUF)


Vorabausgabe von Münzen an die Öffentlickeit erfolgt über

Einzelhandel, Banken, Postämter


Rechtzeitiger Verbrauch gehorteter Münzbestände
Teil der Informationskampagne


Parallelumlaufphase: Massenausgabe
 
Einstellungen der Ausgabe von nationalen Banknoten und Münzen durch die Banken
31. Dezember 2001


Höhe und Häufigkeit des kostenlosen Umtauschs für Bankkunden
Umtausch für Bankkunden kostenlos


Empfehlung an Einzelhändler, Wechselgeld nur noch in Euro herauszugeben
Vereinbarung mit dem Einzelhandel, Wechselgeld nach Möglichkeit nur noch in Euro herauszugeben


Prozentsatz der Geldautomaten, der in den ersten 2 Wochen umgestellt werden soll
100%


Parallelumlaufphase: Restlicher Zeitraum
 
Ablauf der nationalen Banknoten und Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel
28. Februar 2002


Maßnahmen zum Einzug der nationalen Münzen
Über gemeinnützige Einrichtungen


Regelungen nach Beendigung des Parallelumlaufs
 

Frist für den Umtausch bei Geschäftsbanken nach Ablauf als gesetzliches Zahlungsmittel
Mit den Banken zu vereinbaren (voraussichtlich 31. Dezember 2002)


Frist für die Einlösung nach Ablauf als gesetzliches Zahlungsmittel (Banknoten - Münzen)

Münzen: Ende 2004
Banknoten: unbefristet


Website
www.etat.lu/fi