Lebensversicherung in Großbritannien (Archiv)

Dieser Text ist ein Archivtext, er wird nicht mehr aktualisiert. Großbritannien ist nicht mehr Mitglied der Europäischen Union.

Ich möchte demnächst eine Lebensversicherung abschließen und habe gehört, daß die Renditen bei britischen Anbietern viel höher liegen als bei deutschen. Ist es für mich möglich und sinnvoll, in Großbritannien eine Lebensversicherung abzuschließen?

Ein Versicherungsunternehmen, das in Großbritannien zugelassen ist, darf seine Produkte in Deutschland anbieten - auch, wenn es hier keine eigene Niederlassung unterhält. Bei Lebensversicherungen müssen die Konditionen nicht mehr vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungwesen genehmigt werden. Es gilt vielmehr britisches Aufsichtsrecht.

Durch die Einführung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung hat der europäische Binnenmarkt die Vielfalt der Versicherungsangebote deutlich erhöht. Diese Vielzahl der Möglichkeiten zwingt den Kunden heute, beim Vertragsabschluß "genauer hinzuschauen". Gerade für die deutschen Verbraucher ist das Neuland. Sie konnten bisher darauf vertrauen, daß die Konditionen bei allen Unternehmen weitgehend gleich und dazu auch noch vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen in Berlin staatlich genehmigt waren. Dementsprechend kümmerten sie sich nicht um die Versicherungsbedingungen und bekamen sie oft erst bei der Zusendung der Policen zu Gesicht.
Der europäische Binnenmarkt hat den Gestaltungsspielraum aller Anbieter - auch der deutschen - wesentlich erweitert. Und tatsächlich locken einige britische Unternehmen mit sehr günstigen Renditeprognosen. Der Preis für hohe Renditen ist aber in der Regel auch ein höheres Risiko. Wenn der Vertrag dies vorsieht, können britische Lebensversicherungen das Geld ihrer Kunden zum Beispiel in vollem Umfang in Aktien anlegen. Kommt es kurz vor der Auszahlung der Versicherungssumme zum Börsenkrach, erhält der Kunde unter Umständen weniger zurück, als er eingezahlt hat.
Wird die Kapital-Lebensversicherung in britischen Pfund abgeschlossen, kommt außerdem das Wechselkursrisiko hinzu. Das muß nicht heißen, daß für Sie der Abschluß einer britischen Lebensversicherung keinen Sinn macht. Sie sollten aber auf jeden Fall die Konditionen genau prüfen und nur Risiken eingehen, die Sie auch wirklich tragen können.
Die hierfür nötigen Informationen muß Ihnen Ihr Vertragspartner geben. Denn zu den wesentlichen Errungenschaften der europäischen Regelungen zur Liberalisierung des Versicherungsmarktes gehört die Verpflichtung der Versicherer, Verbrauchern vor und nach Abschluß eines Lebensversicherungsvertrags bestimmte Mindestinformationen zu liefern. So haben Sie das Recht auf Informationen, die Sie vor Abschluss einer Verischerung einholen sollten:

- ob der Versicherer das Risiko direkt in Ihrem Land der von einem anderen Mitgliedstaat aus versichert;
- welches Recht auf den Vertrag anwendbar ist und ob dieses frei bestimmt werden kann;
- welche Bestimmungen im Streitfall oder bei etwaigen Beschwerden gelten und welche Instanzen zuständig sind.

Bestehen Sie also darauf, daß Ihnen die Versicherungspolice und alle weiteren Unterlagen auf Deutsch ausgehändigt werden. Klären Sie zur Sicherheit immer das auf Ihren Vertrag anwendbare Recht und den Gerichtsstand. Falls britisches Recht zur Anwendung kommt, verlangen Sie Auskunft darüber, welche praktischen Folgen damit verbunden sind. Lassen Sie sich Ansprechpartner nennen, an die Sie sich bei auftretenden Schwierigkeiten wenden können. Beim Abschluß einer britischen Lebensversicherung sollten Sie außerdem penibel darauf achten, alle in ihrem Antrag enthaltenen Fragen genau, vollständig und richtig zu beantworten, sonst verlieren Sie nach britischem Recht Ihren Versicherungsschutz! Näheres über Ihre Rechte als Verbraucher erfahren Sie von einer Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe.

Bundesverband der Verbraucherzentralen
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
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Besuchereingang:
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Tel.: 030 25 800 0
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Streitschlichtung in Versicherungsfragen
http://www.versicherungsombudsmann.de/index_ie.html

Netzwerke für grenzüberschreitende Problemlösungen
http://finnet.jrc.it/en/
http://europa.eu.int/comm/internal_market/solvit/index_de.htm

Das Versicherungsvertragsgesetz
http://dejure.org/gesetze/VVG