In Spanien leben, ohne dort zu arbeiten

Grundsätzlich haben EU-Bürger das Recht, in jedem EU-Land zu leben

Ich möchte meinen Job in Deutschland aufgeben, und mit meiner Tochter nach Spanien ziehen. Dort werde ich vorerst von meinem Ersparten leben. Stimmt es, daß sich die Vorteile der "Unionsbürgerschaft", insbesondere das Recht, überall in der Europäischen Union leben zu können, auf Arbeitnehmer beschränkt?

Auch wenn Sie nicht erwerbstätig sind, haben Sie als Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union das Recht, in jedem EU-Land zu leben. Das gilt auch wenn Sie von Ihren Ersparnissen leben wollen. Sie brauchen allerdings, wie jeder EU-Bürger, der nach Spanien zieht, eine Aufenthaltsgenehmigung. Für Sie gelten hierfür tatsächlich etwas strengere Regeln als für Arbeitnehmer.

Ihr Aufenthaltsrecht wird an zwei Bedingungen geknüpft.: Ihr "Finanzpolster" muß ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt in Spanien bestreiten zu können, und Sie müssen krankenversichert sein. Der europäische Gesetzgeber wollte bewusst bei den Sozialleistungen ein "Europa à la carte" verhindern. Er hat deshalb die Zuständigkeit für die soziale Sicherung und Nothilfe dem Land der "Erwerbstätigkeit" zugewiesen. Im Klartext: Da Sie zur Zeit noch in Deutschland arbeiten, steht Ihnen auch die deutsche Sozialhilfe zu, wenn Sie in Not geraten. Ihren Anspruch können Sie aber nicht in ein anderes Land "mitnehmen".

Nur wenn Sie in Spanien eine Arbeit aufnehmen würden, könnten Sie auch spanische Sozialleistungen erhalten. Da Sie aber nach Spanien umziehen wollen, ohne erwerbstätig zu sein, müssen Sie den spanischen Behörden sogar nachweisen, dass Sie dort keine Sozialhilfe in Anspruch nehmen werden. Die Messlatte ist dabei der örtliche Sozialhilfesatz: Sie müssen belegen, dass Ihre Einkünfte in der Zeit des geplanten Aufenthalts so hoch sind, dass Ihnen nach spanischem Recht keine Sozialhilfe zusteht. Eine Zusicherung reicht dabei nicht aus, man wird von Ihnen schriftliche Bestätigungen erwarten.

Vergleichsweise einfach ist dagegen der Nachweis des Krankenversicherungsschutzes. Sie sollten sich zunächst in Deutschland weiterversichern. Das ist sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung möglich. Ihre Versicherung wird Ihnen die hierfür nötigen Formalitäten erklären. Nur eines ist wichtig: Versäumen Sie auf keinen Fall, die Krankenversicherung über Ihren Auslandsaufenthalt zu informieren. Sonst riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz.

Wenn Sie erst mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung in Spanien leben,
wird Ihnen auch das spanische Sozialamt kurzfristig weiterhelfen, wenn Sie in materielle Not geraten. Über kurz oder lang wird man Sie aber zum Verlassen
des Landes auffordern, weil Sie entweder bei der "Erklärung über Ihre Existenzmittel" falsche Angaben gemacht haben, oder weil die Aufenthaltgenehmigung abgelaufen ist.

Weitere Informationen

Botschaft des Königreichs Spanien in Deutschland
Lichtensteinallee 1
10787 Berlin
Tel.: 0049 30 254 00 70
Fax: 0049 30 2579 9557
E-mail: embespde@correo.maec.es
http://www.exteriores.gob.es/Embajadas/Berlin/es/Paginas/inicio.aspx

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Calle Fortuny, 8
E - 28010 Madrid
Tel.: 0034 91 557 90 00
Fax: 0034 91 3102104
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag von 8 - 17:30 Uhr
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