Deutsch-Schwedische Erbschaft

Es gilt Vorschrift des deutschen Erbrechts, die Erbschaftssteuer geht an Schweden

Seit einigen Jahren besitze ich ein Haus in Schweden. Nach welchem Recht kann ich dieses Haus vererben und wo muß ich Erbschaftssteuer zahlen? Gibt es auch in Schweden die Möglichkeit, durch eine vorzeitige Schenkung Erbschaftssteuern zu sparen?

Auch wenn Ihr Haus in Schweden liegt, gelten allein die Vorschriften des deutschen Erbrechts. Erbschaftssteuern für das Grundstück müssen dagegen in Schweden gezahlt werden. Wenn Ihre Erben noch vor dem Todesfall Eigentümer des Grundstücks werden sollen, bestimmen schwedische Regeln, ob der Schenkungsvertrag über ein Grundstück gültig ist. Auch die anfallenden Schenkungssteuern streicht der schwedische Fiskus ein.

Das Erbrecht ist innerhalb der Europäischen Union nicht einheitlich geregelt. Im Fall Deutschland - Schweden ist die Entscheidung über das anzuwendende Erbrecht aber trotzdem unproblematisch. Schwedischer und deutscher Gesetzgeber sind sich einig: von der Staatsangehörigkeit des Erblassers hängt ab, ob er sein Hab und Gut nach deutschem oder schwedischem Recht vererbt. Mit anderen Worten: Sowohl die Erbfolge als auch die Errichtung eines Testaments richten sich allein nach deutschen Regeln.
Gerade um Zweifelsfälle zu vermeiden, sollten Sie auf jeden Fall ein Testament verfassen und bei einem deutschen Notar hinterlegen. Ihre Erben würden sich dann im Erbfall an diesen Notar wenden, der dafür sorgt, dass das zuständige deutsche Amtsgericht einen Erbschein ausstellt. Grenzüberschreitende Erbschaftssachen von deutschen Staatsbürgern bearbeitet in Deutschland grundsätzlich das Amtsgericht Berlin-Schöneberg.

Anderes gilt für die fälligen Steuern. Deutschland und Schweden haben sich geeinigt, dass der Staat Erbschafts- und Schenkungssteuern erheben kann, in dem das Grundstück liegt. Auch wenn Ihre Erben in Deutschland leben, würde der schwedische Fiskus all die Abgaben für das Haus verlangen, die nach dortigem Recht vorgesehen sind. In Schweden wird die Erbschaftssteuer nach der Höhe des erhaltenen Vermögenswertes berechnet. Es ist allerdings schwierig, einen bestimmten Steuersatz zu nennen, denn er steigt mit der Größe des Erbes.
Das schwedische Steuerrecht zeigt sich familienfreundlich. Je nach Verwandschaftsgrad des Erben mit dem Verstorbenen werden unterschiedliche Steuertabellen angewandt. Für Ihre Kinder würde der Steuerbescheid also gnädiger ausfallen als für entferntere Verwandte oder gar Bekannte. Ihre Kinder können außerdem von höheren Steuerfreibeträgen profitieren.
Eine Umgehung der Erbschaftsteuer wird in Schweden nicht gelingen. Dort ist die Schenkungssteuer als Ergänzung der Erbschaftssteuer geregelt. Sie wird im Prinzip nach den gleichen Regeln berechnet.

Ganz ausgeschlossen ist trotz aller Abkommen aber nicht, dass auch Deutschland Steuern für Erbschaft oder Schenkung verlangt. Sollte Ihren Erben aus beiden Ländern ein Steuerbescheid ins Haus flattern, werden die schwedischen Beträge auf die deutschen Steuern angerechnet. Es kommt also in keinem Fall zu einer Doppelbesteuerung.
Aber gerade in grenzüberschreitenden Erbschaftsfragen sollte man nie auf den Rat eines Rechtsanwaltes oder Notars verzichten.


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