Arbeitslosengeld mitnehmen. Beispiel in Niederlande

Anspruch auf Arbeitslosenleistungen hat man nur in dem Land, in dem man zuletzt gearbeitet hat

Da mein Freund eine neue Stelle in den Niederlanden angenommen hat, werde ich Ende November mit ihm nach Utrecht ziehen. Meine Stelle als Bankkauffrau habe ich nach elfjähriger Tätigkeit gekündigt. Bekomme ich auch in den Niederlanden Arbeitslosengeld, damit ich mir dort im nächsten Jahr in Ruhe eine neue Stelle suchen kann?

Ein Anspruch auf Arbeitslosenleistungen besteht nur in dem Land, in dem man zuletzt gearbeitet hat - so legen es die europäischen Regeln über die soziale Sicherheit fest. Da Sie in Deutschland über elf Jahre als Bankkauffrau beschäftigt waren, würden Sie hier auch Arbeitslosengeld erhalten. Einen Anspruch auf Arbeitslosenleistungen aus der niederländischen Sozialversicherungskasse haben Sie jedoch nicht.

Auch das deutsche Arbeitsamt wird Ihnen das Arbeitslosengeld nicht einfach per Dauerauftrag nach Utrecht überweisen. Denn um Arbeitslosenleistungen zu bekommen, müssen Sie grundsätzlich dem hiesigen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Für einen Zeitraum von drei Monaten können Sie mit Unterstützung des deutschen Arbeitsamts auch in den Niederlanden auf Arbeitssuche gehen. Dabei müssen sie allerdings genau die strengen Regeln einhalten, die die europäische Verordnung über die soziale Sicherheit vorgibt.

Voraussetzung ist: Sie müssen bereits vier Wochen arbeitslos gemeldet sein und dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung gestanden haben. Bei Ihrem Arbeitsamt melden Sie sich dann ab und lassen sich das Formular „E 303“ ausstellen, das sie innerhalb von sieben Tagen nach Ihrer Abreise der niederländischen Arbeitsverwaltung vorlegen. Sie zahlt Ihnen dann während Ihrer Jobsuche die Arbeitslosenunterstützung aus.

Die Zeit für Ihre Arbeitssuche in den Niederlanden ist allerdings eng begrenzt. Sollten Sie innerhalb von drei Monaten keine neue Stelle gefunden haben, haben Sie die Wahl: Entweder Sie melden sich beim deutschen Arbeitsamt zurück und bekommen weiterhin Ihre Arbeitslosenleistungen - oder Sie bleiben bei Ihrem Freund und verlieren Ihre Ansprüche!

Doch damit nicht genug: Da Sie in die Niederlande umziehen, ohne erwerbstätig zu sein, müssen Sie den niederländischen Behörden sogar nachweisen, daß Sie für Ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen können. Dazu muß Ihr Einkommen über dem örtlichen Sozialhilfesatz liegen.

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http://www.arbeitsagentur.de