Als Deutschlehrerin nach Frankreich

Wie jeder französische Bewerber müssen auch EU-Bürger sich einem strengen Auswahlverfahren unterziehen

Ich arbeite seit zwei Jahren als beamtete Lehrerin für Deutsch und Französisch an einem Gymnasium in Frankfurt. Kann ich mit meiner Ausbildung auch in Frankreich unterrichten? Vor allem: Behalte ich meinem Beamtenstatus und werde in Frankreich entsprechend eingestuft?

Bürger aus anderen EU-Staaten dürfen beim Zugang zur Arbeit gegenüber den eigenen Staatsangehörigen nicht benachteiligt werden - grundsätzlich gilt diese Regel auch für Lehrer. Deutsche, die in Frankreich als Lehrer verbeamtet werden wollen, müssen sich allerdings wie jeder französische Bewerber zunächst einem strengen Auswahlverfahren unterziehen, dem sogenannten "Concours". Der Concours ist keine universitäre Abschlussprüfung, sondern ein zusätzliches Prüfungsverfahren, nach dem der französische Staat seine Einstellungsentscheidungen trifft. Auch Ihr deutscher Hochschulabschluss kann die Teilnahme am Concours nicht ersetzen. Er gilt lediglich als Zulassungsvoraussetzung.

Dass Sie in Deutschland bereits Beamtin waren, spielt für eine Einstellung in Frankreich keine Rolle. Um als Lehrerin den französischen Beamtenstatus zu erlangen, müssen Sie auf jeden Fall die Prüfung zum "CAPES" (Certificat d‘aptitude à l‘enseignement sécondaire) absolvieren. Die Zulassung zu diesem Auswahlverfahren dürfte für Sie kein Problem sein: In aller Regel berechtigt Sie das zweite deutsche Staatsexamen zur Teilnahme.

Ohne in Frankreich studiert zu haben, dürfte es allerdings schwierig sein, den Concours zu bestehen. Die Prüfung ist auf das französische Erziehungssystem zugeschnitten und wird während des Studiums in Frankreich inhaltlich vorbereitet. Vor der Teilnahme sollten Sie deshalb auf jeden Fall einen längeren Frankreichaufenhalt - am besten mit Uni-Besuch - einplanen. Man kann sich in Frankreich auch über ein Fernstudium auf das CAPES vorbereiten. Informationen dazu gibt ihnen das Centre national d‘enseignement à distance. Haben Sie den Concours bestanden, werden Sie auch als Deutsche in das französische Beamtenverhältnis übernommen. Dabei würden Sie unter den gleichen Bedingungen beschäftigt wie ein französischer Berufsanfänger. Das gilt für die Bezahlung ebenso wie für den Arbeitsort: In Frankreich werden viele Junglehrer zunächst einige Jahre in die Provinz geschickt, bevor Sie an ihrem Wunschort arbeiten können.

Wenn Sie nur für begrenzte Zeit nach Frankreich gehen wollen, bietet der Pädagogische Austauschdienst ein auf Ihren Beruf zugeschnittenes Programm an: Deutsche Französischlehrer können für ein Jahr mit französischen Deutschlehrern ihre Stelle tauschen. Der deutsche Lehrer unterrichtet dann Deutsch in Frankreich, sein französischer Kollege Französisch in Deutschland. Wollen Sie länger in Frankreich bleiben, bietet sich ein weiterer Weg an: Das Bundesverwaltungsamt in Köln vermittelt Deutschlehrer an deutsche Schulen im Ausland. Solche Schulen gibt es auch in Frankreich. In Deutschland würden Sie hierfür bis zu sechs Jahre beurlaubt. Damit wäre auch das Problem Ihres Beamtenstatus gelöst: Sie bleiben weiterhin deutsche Beamtin.

Weitere Informationen:

Ministère de la jeunesse, de l'éducation nationale et de la recherche
110 rue de Grenelle
75357 Paris cedex 07
Tel.: 0033 1 55551010
http://www.education.gouv.fr/index.php

Pädagogischer Austauschdienst
Hausanschrift:
Pädagogischer Austauschdienst (PAD) des Sekretariats der Kultusministerkonferenz
Graurheindorfer Str. 157
53117 Bonn
Postanschrift:
Postfach 22 40
53012 Bonn
Telefon: +49 (0) 228 501-0
Fax: +49 (0) 228 501-333
E-Mail:
Internet: www.kmk-pad.org

Bundesverwaltungsamt
Barbarastr. 1
50735 Köln
Tel: 01888 358-0 bzw. 0221 758-0
Fax: 01888 358-2823 bzw. 0221 758-2823
E-mail: poststelle@bva.bund.de
http://www.bundesverwaltungsamt.de

Centre national d‘enseignement à distance
Boulevard Léonard de Vinci, Téléport 4
86980 Futuroscope (Piotiers)
Postadresse:
BP 60200
86980 Futuroscope Cedex
Frankreich
Tel.: 0033 549499494
http://www.cned.fr