Als Krankenschwester nach Spanien

Gleiche Bedingungen arbeiten wie jede spanische Kollegin

Ich arbeite seit drei Jahren als Krankenschwester in einem Krankenhaus in Berlin. Nun hat mein Mann einen Arbeitsplatz in Barcelona gefunden, und ich möchte gerne mit ihm dorthin ziehen. Ich habe aber gehört, daß man in Spanien ein Studium braucht, um als Krankenschwester zu arbeiten. Stimmt das? Kann ich also dort nicht in meinem Beruf arbeiten?

In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union darf kein Bürger aufgrund seiner Nationalität bei der Arbeitsaufnahme gegenüber den Bürgern des eigenen Landes benachteiligt werden. Für Sie heißt das: Sie können als Deutsche in Spanien in Ihrem Beruf unter den gleichen Bedingungen arbeiten wie jede spanische Krankenschwester.

In Spanien erlernt man den Beruf der Krankenschwester allerdings tatsächlich im Rahmen eines Hochschulstudiums. Das heißt aber nicht, daß Sie nun dieses Studium nachholen müssen. Vielmehr haben sich die EG-Mitgliedstaaten schon 1977 auf eine Richtlinie geeinigt, die die Anerkennung der Ausbildung zur Krankenschwester und zum Krankenpfleger regelt.

Die Richtlinie legt Mindestanforderungen für die Ausbildung fest, die in allen Mitgliedstaaten eingehalten werden müssen. Danach gilt, daß die Ausbildung drei Jahre dauern muß und die Auszubildenen in dieser Zeit 4600 Stunden in Theorie und Praxis ableisten müssen. Auch die Inhalte der Ausbildung sind durch die Richtlinie geregelt. Diesen Anforderungen entspricht auch die deutsche Ausbildung zur Krankenschwester. Ihr deutsches Zeugnis über das Bestehen der staatlichen Krankenpflegeprüfung reicht also aus, um in Spanien arbeiten zu können.

Bürokratischer Aufwand wird Ihnen aber trotzdem nicht ganz erspart bleiben. Sie müssen sich nämlich zunächst die Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung von der zuständigen Stelle, dem Ministerio de Educación y Ciencia, bestätigen lassen. Für die Anerkennung reichen Sie Ihr offizielles Zeugnis der staatlichen Prüfung im Original oder als beglaubigte Kopie dort ein. Wichtig ist: Sie müssen eine ebenfalls beglaubigte spanische Übersetzung beifügen.

Für den Nachweis der EU-Staatsbürgerschaft reicht der deutsche Personalausweis oder Reisepaß. Am besten lassen Sie alle Papiere durch ein spanisches Konsulat in Deutschland beglaubigen. Innerhalb von drei Monaten wird dann über die Anerkennung Ihrer Ausbildung entschieden.

Wenn Sie einmal die Bestätigung des Ministeriums in den Händen halten, können Sie sich direkt bei spanischen Krankenhäusern um eine Stelle als Krankenschwester bewerben.

Informationen zur Anerkennung der Ausbildung vergibt in Deutschland das
Bundesministerium für Gesundheit
Am Probsthof 78a
53121 Bonn
Tel.: 0228 - 9410
und in Spanien das
Ministerio de Educación y Ciencia
Centro de Información sobre Reconocimiento de Títulos y Movilidad de Estudiantes
Calle Alcalá 36
E-28071 Madrid
Tel.: 0034 - 1 - 5065600