Spanische Studentin wird in Deutschland schwanger

Auf das richtige E-Formular kommt es an

Ich bin Spanierin und studiere seit drei Jahren in Berlin. Bisher war ich über meine Eltern in Spanien familienversichert. In Deutschland mußte ich das Formular "E 109" vorlegen, wenn ich zum Arzt gehen wollte. Nach meinem 25. Geburtstag wechselte die Bezeichnung auf "E 111". Seit vier Monaten bin ich schwanger. Die AOK hat mir jetzt geschrieben, daß sie in meinem Fall über dieses Formular künftig keine Schwangerschaftsuntersuchungen mehr bezahlen könne. Ist das richtig?

Studenten aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, die zum Studium in ein anderes EU-Land ziehen, behalten ihre Rechte aus der Familienversicherung im Heimatland. Solange Sie bei Ihren Eltern mitversichert waren, zahlte die AOK in Deutschland für Ihren Arztbesuch und verrechnete die Kosten später mit Ihrer spanischen Versicherung. Damit die verschiedenen Versicherungsträger in Europa bei solchen Abrechnungen den Überblick behalten, gibt es eine Reihe von Formularen, die überall in Europa gleich aussehen - nur die Sprache ändert sich. Die Formulare werden dem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung im jeweiligen Mitgliedsland vorgelegt, der für die Begleichung der Arztrechnung sorgt.

Das bekannteste ist das Formular "E 111". Es ist für kurzfristige Auslandsreisen gedacht und sichert die ärztliche Versorgung in Notfällen. Die Kosten übernimmt der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung im Reiseland und rechnet später mit der Versicherung im Heimatland ab.
Das Formular "E 109" erhalten Sie, wenn Sie als Angehöriger eines Arbeitnehmers für längere Zeit ins Ausland ziehen, aber familienversichert bleiben. Über den "E 109" sind auch die Kosten für Schwangerschaftuntersuchungen abgedeckt. Da Sie aber Ihr 25. Lebensjahr vollendet haben, sind Sie verpflichtet, sich selbständig zu versichern. Der "E 109" gilt für Sie nicht mehr.

Auch mit dem "E 111" werden Sie nicht weiterkommen: Sie leben mittlerweile drei Jahre in Deutschland, ein kurzfristiger Aufenthalt ist das sicher nicht. Die AOK kann deshalb nicht sicher sein, daß Ihre spanische Versicherung die auf das Formular "E 111" gezahlten Beträge auch tatsächlich zurückerstattet. Das ist der Grund für das Schreiben der AOK an Sie.

"Glücklicherweise" bleibt Ihnen aber noch ein weiteres Formblatt: der "E 106", den Ihnen Ihre spanische Krankenversicherung eigentlich gleich hätte ausstellen müssen. Dieses Formular händigen die Krankenkassen der Mitgliedstaaten Arbeitnehmern und Selbständigen aus, die im EU-Ausland leben, aber in ihrem Heimatland versichert bleiben. In Spanien wird der "E 106" auch Studenten ausgestellt, die nicht mehr familienversichert sind. Einmal mit diesem Formular bewaffnet, erhalten Sie als spanische Studentin von der AOK Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft.

Nun könnte es sein, daß Ihre spanische Krankenkasse eine Weiterversicherung ablehnt, weil Sie seit nunmehr 3 Jahren in Deutschland leben. Eine solche Weigerung wäre für Sie aber kein Unglück. Im Gegenteil: Mit der Ablehnung in der Tasche werden Sie in Deutschland versicherungspflichtig. Der Schritt in die deutsche studentische Krankenversicherung wäre sicher für Sie die vernünftigste Lösung. Als Faustregel gilt nämlich: Wer sich mehr als ein Jahr in einem anderen EU-Land aufhält, sollte sich auch dort versichern. Damit hätte auch endlich der Kampf mit den E-Formularen ein Ende.

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