Gemeinsames Konzept für die Inverkehrgabe von Euro-Bargeld

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Ab 1. Januar 2002 wurden in allen Staaten des Euro-Gebietes Euro-Banknoten und –Münzen als gesetzliche Zahlungsmittel ausgegeben. Das Übergangsszenario in Deutschland basierte auf europarechtlichen und ergänzenden nationalen Regelungen. In Deutschland haben sich die Spitzenverbände der Automatenwirtschaft, des Handels und vergleichbarer Dienstleistungen, der Kreditwirtschaft sowie der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände in gemeinsamen Gesprächen unter Federführung der Deutschen Bundesbank und in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen ein „Gemeinsames Konzept für die Inverkehrgabe von Euro-Bargeld in der Bundesrepublik Deutschland für den Übergang zum Euro-Bargeld als Referenzszenario verständigt. Das Konzept wird hier zum Download angeboten.

Es enthält unter anderem gemeinsam erarbeitete, an die Mitgliedsunternehmen der Verbände sowie an die Verbraucher gerichtete Empfehlungen. Die Verbände haben sich im Interesse eines möglichst reibungslosen Übergangs zum Euro-Bargeld verpflichtet, auf ihre Mitgliedsunternehmen einzuwirken, dass diese die abgestimmten Empfehlungen im Rahmen ihrer unternehmensindividuellen Planungen verlässlich umsetzen.





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