Umstellung auf Euro-Beträge: Die Arbeit der Bundesministerien

Alle Ministerien haben geprüft, wie die neuen Euro-Geldbeträge zur leichteren Handhabung "geglättet" werden konnten und entsprechende Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht. In der Regel wurde zu Gunsten des Bürgers im Verhältnis 2 DM zu 1 Euro geglättet.

Soweit Gesetzentwürfe nicht vorgelegt werden, gilt die automatische Umstellung zum Kurs von 1 Euro = 1,95583 DM (centgenaue Umrechnung). Für diese Rechtsvorschriften erfolgte auf Grund europäischen Währungsrechts automatisch eine Festsetzung der Euro-Beträge entsprechend dem festgelegten Umrechnungskurs, so dass auf keinen Fall ein rechtliches Vakuum entsteht. Die Verwaltung muss also insoweit mit „krummen“ Zahlen arbeiten.

Die meisten Ressorts haben umfangreiche Artikelgesetze vorgelegt:

- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Gesetz zur Umrechnung und Glättung steuerlicher Euro-Beträge (Steuer-Euroglättungsgesetz - StEuglG) vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I, 1790 ff.); Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes, insbesondere zur Durchführung der EU-Richtlinie 98/78/EG vom 27. Oktober 1998 über die zusätzliche Beaufsichtigung der einer Versicherungsgruppe angehörenden Versicherungsunternehmen sowie zur Umstellung von Vorschriften auf Euro vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I, S. 1857 ff.); Gesetz zur Umstellung und Glättung von Euro-Beträgen im Lastenausgleich (LAG-Euro-Umstellungsgesetz - LAG-EUG), Verbrauchssteueränderungs- und Euro-Anpassungsgesetz (Zwölftes Euro-Einführungsgesetz).

- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
Namensaktiengesetz vom 18. Jan. 2001, BGBl. I, S. 123; Gesetz zur Umstellung des Kostenrechts und der Steuerberatergebührenverordnung auf Euro (KostREuroUG), BGBl. I, S. 751; Gesetz zur Reform des Zivilprozesses;

- Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA)
Gesetz zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften (Viertes Euro-Einführungsgesetz) vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I, S. 1983 ff.);

- Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL)
Gesetz zur Umstellung von Vorschriften im land- und forstwirtschaftlichen Bereich auf Euro (Fünftes Euro-Einführungsgesetz),

- Bundesministerium des Innern (BMI)
Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz);

- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
Gesetz zur Umstellung der umweltrechtlichen Vorschriften auf den Euro (Siebtes Euro-Einführungsgesetz);

- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Entwurf eines Gesetzes zur Umstellung von Gesetzen und anderen Vorschriften auf dem Gebiet des Gesundheitswesens auf Euro (Achtes Euro-Einführungsgesetz);

- Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
Entwurf eines Gesetzes zur Umstellung von Gesetzen und Verordnungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf Euro (Neuntes Euro-Einführungsgesetz);

- Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW)
Entwurf eines Gesetzes zur Umstellung von Vorschriften aus den Bereichen des Verkehrs-, Bau- und Wohnungswesens sowie der Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf den Euro (Zehntes Euro-Einführungsgesetz);

- Bundesministerium für Verteidigung (BMVg)
Gesetz zur Umstellung soldatenversorgungsrechtlicher und anderer Vorschriften auf Euro (Elftes Euro-Einführungsgesetz).