Europäische Kommission

Mitglieder, Aufgaben, Politik, Stellung im institutionellen Gefüge

Im institutionellen Gefüge der Europäischen Union hat die Europäische Kommission eine Schlüsselstellung. Sie ist, so formulierte ihr erster Präsident, Walter Hallstein, „Motor, Wächter und ehrlicher Makler“. Mit ihrem „Initiativ- und Vorschlagsrecht“ im EU-Ministerrat stößt sie den Gesetzgebungsprozess an (Gesetzgebungsverfahren).

Die Bezeichnung „Europäische Kommission“ hat eine doppelte Bedeutung. Im engeren Sinne meint sie das Kollegialorgan, dem 25 „Mitglieder der Europäischen Kommission“ angehören. Jedes Mitglied der Kommission hat zwar bestimmte Zuständigkeitsbereiche und ist für die entsprechenden Fachverwaltungen (Generaldirektionen) verantwortlich, wichtige Beschlüsse können die Mitglieder der Kommission jedoch nur gemeinsam fassen.

Die Verwaltung
Im weiteren Sinne bezeichnet der Begriff „Europäische Kommission“ eine Verwaltung, für die rund 16000 Beamte arbeiten. Sie umfasst Fachverwaltungen, die so genannten Generaldirektionen (GD), und Dienste, die in der Regel Koordinierungsaufgaben haben.

Eine besonders wichtige Dienststelle im Gesetzgebungsverfahren ist das Generalsekretariat, das den Entscheidungsprozess innerhalb der Kommission begleitet und die Verbindung zu anderen Institutionen hält.

Politik für Europa
Die Mitglieder der Europäischen Kommission sind unabhängig und ausschließlich dem europäischen Interesse verpflichtet:

  • Die Kommission hat das alleinige Initiativrecht im EU-Gesetzgebungsverfahren (mit Ausnahme der Bereiche „Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik“ und „Innen- und Justizpolitik“). Nur sie hat auf der Gemeinschaftsebene das Recht, Vorschläge für Rechtsakte einzubringen. Das macht sie zum „Motor“ der europäischen Integration, der Tempo und Richtung der Entwicklung der Europäischen Union erheblich mitbestimmt. Den Gesetzesentwürfen der Kommission kann allerdings nur der Rat der Europäischen Union, zunehmend gemeinsam mit dem Europäischen Parlament, Gesetzeskraft verleihen.
  • Als „Hüterin der Verträge“ sorgt sie dafür, dass die EG-Verträge und das europäische Recht eingehalten werden. Sie hat die Pflicht, bei Verstößen einzugreifen.
  • Als Exekutivorgan sorgt die Europäische Kommission dafür, dass die Rechtsakte in die Praxis umgesetzt werden. Hierfür kann sie die dafür notwendigen Durchführungsvorschriften erlassen.
  • Die Europäische Kommission verwaltet außerdem die Finanzmittel der Europäischen Union sowie die EU-Strukturfonds (Haushalt, Strukturpolitik).

Politiker für Europa
Die Mitglieder der Europäischen Kommission sollen ihre Tätigkeit unabhängig von politischen Weisungen der Mitgliedstaaten ausüben. Sie dürfen Anweisungen von einer Regierung weder anfordern noch entgegennehmen. Sie werden vom Europäischen Parlament kontrolliert, das ihnen auch das Misstrauen aussprechen kann.

Der Europäische Rat entscheidet mit qualifizierter Mehrheit über die Ernennung des Präsidenten. Diese Ernennung bedarf der Zustimmung des Europäischen Parlaments. Anschließend nimmt der Europäische Rat mit qualifizierter Mehrheit, im Einvernehmen mit dem künftigen Präsidenten der Kommission und auf Vorschlag der Mitgliedstaaten die Liste der künftigen Mitglieder der Europäischen Kommission an. Schließlich werden der Präsident und die übrigen Mitglieder der Europäischen Kommission nach Zustimmung des Europäischen Parlaments vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit ernannt.

Die Amtszeit der Mitglieder der Europäischen Kommission beträgt fünf Jahre und wurde der Wahlperiode des Europäischen Parlaments angepasst. Die Europäische Kommission handelt als Kollegium, kann also Beschlüsse nur als Organ mit der Stimmenmehrheit der Mitglieder fassen. Dennoch hat jedes Mitglied spezielle Aufgabenbereiche, für die es federführend ist.

Mit dem In-Kraft-Treten des Vertrags von Amsterdam am 1. Mai 1999 hat der Präsident der Europäischen Kommission neue Kompetenzen erhalten. Er übernimmt die „politische Führung" und hat gegenüber den anderen Mitgliedern der Kommission disziplinarische Rechte. Der Vertrag von Nizza hat seine Rechte weiter gestärkt: Der Präsident entscheidet über die interne Organisation der Kommission, weist den Mitgliedern ihre Zuständigkeiten zu und kann sie im Laufe der Amtszeit ändern. Er ernennt nach Billigung durch das Kollegium die Vizepräsidenten, deren Zahl im Vertrag nicht mehr festgelegt ist. Mitglieder der Europäischen Kommission erklären ihren Rücktritt, wenn der Präsident sie nach Billigung durch das Gremium dazu auffordert.

Zudem sieht der Vertrag von Nizza vor, dass sich die Kommission aus einem Vertreter je Mitgliedstaat zusammensetzt. Die bevölkerungsstärkeren Mitgliedstaaten verlieren also ihr Privileg, zwei Mitglieder der Europäischen Kommission zu stellen. Zudem soll die Kommission in Zukunft kleiner werden. Laut dem Vertrag von Lissabon, der seit dem 01. Dezember 2009 in Kraft ist, sollen ab 1. November 2014 nur noch zwei von drei Mitgliedstaaten einen Kommissar stellen dürfen. Bei 27 Mitgliedern bedeutet das, dass die Kommission nur noch 18 Mitglieder hätte. Dazu wird ein Rotationsverfahren eingeführt. Dieses soll sicherstellen, dass weiterhin alle EU-Mitgliedsländer repräsentiert sind.

Im Einzelnen: Die Rechte und Aufgaben der Europäischen Kommission

Auf eigene Initiative: Gesetze vorbereiten
In der Europäischen Union hat bisher nur die Kommission ein Initiativrecht, das heißt: Sie muss Gesetzentwürfe für alle Bereiche der Politik "auf den Tisch legen". Das Europäische Parlament und der Ministerrat können sich also mit der Gesetzgebung erst befassen, wenn ihnen ein Vorschlag der Kommission vorliegt. Rat und Parlament können die Kommission jedoch auffordern, die Initiative für bestimmte Gesetzvorschläge zu ergreifen. Sie muss bei jedem Vorschlag das Gebot der Subsidiarität beachten (also Gründe dafür nennen, warum die Mitgliedstaaten das anstehende Gesetzesvorhaben allein nicht ausreichend lösen können) und das Gebot der Verhältnismäßigkeit respektieren (das heißt: die Initiative darf nicht über das Maß hinausgehen, das erforderlich ist, um das angestrebte Ziel zu erreichen).

EU-Haushalt: Die Kommission stellt den Vorentwurf des Haushaltsplans der EU auf. Nach der Verabschiedung des Haushalts durch das Europäische Parlament beginnt aber erst die eigentliche Arbeit: die Ausführung des Haushaltsplans, also das korrekte Ausgeben des Geldes. Alle Finanzmittel werden von der Kommission verwaltet. Rund 80 Prozent der Haushaltsmittel werden von der Kommission an die Mitgliedstaaten geleitet, die dann für die korrekte Weiterleitung an die Empfangsberechtigten (zum Beispiel Regionen oder Landwirte) verantwortlich sind. Die Kommission verwaltet die Fonds der EU: Knapp die Hälfte des Haushalts fließt in den Agrarfonds und wird vor allem für Garantiezahlungen an die Landwirtschaft ausgegeben; etwa ein Drittel fließt in die Strukturfonds, mit deren Mitteln benachteiligte Regionen gefördert werden.

Europa in der Welt: Die Kommission ist eingebunden in die Beziehungen der EU zu Drittstaaten. Sie bereitet in intensiven Verhandlungen den Beitritt von Staaten vor. Sie erhält das Mandat des Rates für den Abschluss von Abkommen mit Drittstaaten und führt Verhandlungen mit internationalen Organisationen wie der Welthandelsorganisation (WTO). Sie ist zuständig für Hilfs- und Entwicklungsprogramme in Drittstaaten. Sie ist auch einbezogen in die Zusammenarbeit der Regierungen in der Außen- und Sicherheitspolitik.

Kontrollrechte: Wird EU Recht auch angewandt
Die Kommission wacht darüber, dass die EU-Verträge und das daraus abgeleitete EU-Recht eingehalten werden; sie ist also "Hüterin der Verträge". Verstößt ein Mitgliedstaat gegen EU-Recht, ist die Kommission verpflichtet einzuschreiten und notfalls vor dem Europäischen Gerichtshof gegen den Mitgliedstaat Klage zu erheben. Verstöße gegen EU-Recht sein: Unerlaubte Subventionen, die den Wettbewerb verzerren, oder nicht fristgerechtes Umsetzen von EU-Richtlinien in nationales Recht.

Die Kommission prüft auch, ob die Mitgliedstaaten das Gebot der Haushaltsdisziplin einhalten, also übermäßige öffentliche Defizite vermeiden. Macht ein Staat mehr Schulden als erlaubt, muss die Kommission ein Verfahren gegen den Staat einleiten, das zur Verhängung einer Geldbuße führen kann. 2002 wurden gegen Portugal und Deutschland solche Verfahren eingeleitet.

Gegen Einzelne (auch Unternehmen) kann die Kommission direkt Bußgelder verhängen, wenn sie gegen EU-Recht verstoßen, zum Beispiel den Wettbewerb durch Preisabsprachen behindern. Die Kommission ist auch die oberste Kartellbehörde für die EU. Sie kann die Fusion von Unternehmen verbieten, wenn dadurch der Wettbewerb im Binnenmarkt behindert würde.

Die Präsidenten der Europäischen Kommission
José Manuel Durao Barroso ist neuer Präsident der EU-Kommission und Nachfolger von Romano Prodi. Er ist der erste Portugiese auf diesem Posten. Seine Vorgänger:

  • Walter Hallstein (Deutschland, Amtszeit 1958-67) leitete die Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Er kämpfte für eine rasche Verwirklichung des Gemeinsamen Marktes. Hallstein gilt als einer der Architekten und als «Vater Europas».
  • Jean Rey (Belgien, 1967-70) war nach der Fusion der Organe von EWG, Montanunion und Euratom erster Präsident der neuen Kommission. Er vertrat die Gemeinschaft erfolgreich in Zollgesprächen mit den USA.
  • Franco Maria Malfatti (Italien, 1970-72) konnte sich auf dem Posten nicht profilieren. In seine Amtszeit fiel aber die Unterzeichnung der Beitrittsverträge mit Großbritannien, Irland und Dänemark.
  • Sicco Leendert Mansholt (Niederlande, 1972-73) stand der Kommission nur kurz vor. Zuvor hatte er aber als Agrarkommissar Akzente gesetzt. Er gilt als Mitbegründer der EG-Agrarpolitik.
  • Francois-Xavier Ortoli (Frankreich, 1973-77) trat vor allem für das große Ziel einer Wirtschafts- und Währungsunion ein.
  • Roy Jenkins (Großbritannien, 1977-81) war Mitinitiator des Europäischen Währungssystems (EWS).
  • Gaston Thorn (Luxemburg, 1981-85) kämpfte engagiert für die weitere Integration Europas, konnte sich aber gegen nationale Egoismen nicht durchsetzen. Das Projekt Europa steckte in einer Krise.
  • Jacques Delors (Frankreich, 1985-95) verschaffte dem Amt des Kommissionspräsidenten seine wohl größte Bedeutung. Der Visionär brachte den Binnenmarkt, die Wirtschafts- und Währungsunion und die weitere Vertiefung der Union entscheidend voran.
  • Jacques Santer (Luxemburg, 1995-99) bereitete die Euro-Einführung und die EU-Osterweiterung mit vor. Nach Vorwürfen der Misswirtschaft und der Korruption trat er 1999 mit der gesamten Kommission zurück.
  • Romano Prodi (Italien, 1999-2004) amtiert noch bis Ende Oktober. In seine Amtszeit fielen die Einführung des Euro-Bargeldes, die Osterweiterung und die Verabschiedung der -schließlich gescheiterten - EU-Verfassung.