Umwelt

Mittlerweile über 200 europäische Rechtsvorschriften zu Umweltfragen

Im Jahre 1957, als der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) unterzeichnet wurde, war der Umweltschutz noch kein europäisches Thema. Maßnahmen zur Erhaltung der Umwelt waren Sache der einzelnen Mitgliedstaaten. Erst mit dem Pariser Gipfel von 1972 ging der Umweltschutz in die Politik der Europäischen Gemeinschaft ein. Mit der Einheitlichen Europäischen Akte wurde der Umweltschutz rechtlich umfassend in den Verträgen verankert.

In Artikel 2 des Vertrags von Amsterdam werden die sozialen und ökonomischen Ziele der Europäischen Union um die Umweltdimension ergänzt. Die Förderung eines „hohen Maßes an Umweltschutz und an Verbesserung der Qualität der Umwelt“ ist damit Aufgabe der Union mit Verfassungsrang geworden. Der Europäische Rat hat in Göteborg im Juni 2001 die EU-Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen, die den Rahmen für die ökologische, ökonomische und soziale Entwicklung der Union bilden soll.

Im 6. Umweltaktionsprogramm werden vier Schwerpunkte für die EU-Umweltpolitik festgelegt: Klimaschutz, Natur und biologische Vielfalt, Umwelt und Gesundheit, natürliche Ressourcen und Abfälle.

28 Länder - Eine Umwelt
Nicht immer ist es möglich, auf Anhieb eine Einigung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu erzielen, wenn es darum geht, einen Rechtsakt zur Wahrung der natürlichen Ressourcen zu erlassen. Denn obwohl sich alle Mitgliedstaaten über die Bedeutung umweltpolitischer Maßnahmen einig sind, werden das „Wann“ und das „Wie“ häufig unterschiedlich beurteilt.

Manchen Mitgliedstaaten gehen die Richtlinien zu weit, anderen gehen sie nicht weit genug, wiederum anderen fällt es aus finanziellen Gründen schwer, eine Richtlinie in nationales Recht umzuwandeln. So diskutieren die Mitgliedsländer seit einiger Zeit über die Einführung einer Kohlendioxid-Energiesteuer, die dazu beitragen soll, die CO2-Emissionen zu reduzieren.

Ein wichtiges Ziel wurde allerdings schon erreicht: Wo immer die Europäische Union auch handelt - von der Verkehrsplanung über die Landwirtschaft bis zur Wirtschaftsförderung - spielen Umweltgesichtspunkte bei der Beurteilung von Fördermaßnahmen eine wichtige Rolle. Nur für umweltverträgliche Projekte sind heute noch EU-Hilfen zu erhalten.

Luftreinhaltung und Klima
1992 unterzeichnete die Europäische Union in Rio de Janeiro auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung die „Agenda 21" und die Klimarahmenkonvention. Darin hat sich die EU mit den anderen Industrieländern verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2000 auf den Stand von 1990 zurückzuführen.

Die EU war wichtiger Motor in den darauffolgenden Klima-Verhandlungen, die im Dezember 1997 zum Klima-Protokoll von Kyoto führten. Darin haben die Industrieländer weitergehende Begrenzungs- und Reduktionsverpflichtungen übernommen, die insgesamt zu einer Reduktion der Treibhausgasemissionen um mindestens 5 Prozent unter das Niveau von 1990 bis zum Zeitraum 2008 bis 2012 führen sollen. Die Europäische Union muss dabei eine Reduktion um 8 Prozent erbringen.

Mit Hilfe eines „Monitoring-Systems" sammelt die Europäische Kommission inzwischen EU-weit die Messwerte für die CO2-Konzentration in der Luft und wertet sie aus. Um die Zerstörung der Ozonschicht aufzuhalten, wurde die Produktion von FCKW unionsweit verboten.

Wichtige europäische Erfolge bei der Luftreinhaltung: Einführung und Verschärfung von EU-weiten Grenzwerten z.B. für Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, Partikel, Blei, Ozonvorläufersubstanzen und flüchtige organische Kohlenstoffverbindungen (VOC); Beispiele für Rechtsakte sind die Großfeuerungsanlagenrichtlinie, die Richtlinie über nationale Emissionshöchstgrenzen für bestimmte Schadstoffe oder die Richtlinie zur Einführung schwefelarmer Kraftstoffe. Beim Klimaschutz: Umsetzung des Kyoto-Protokolls durch die EU, EU-Klimaschutzprogramm mit Maßnahmen wie der Schaffung eines EU-weiten Emissionshandels insbesondere für Kohlendioxid.

Die Kommission billigte im Juli 2004 in Brüssel unter Auflagen das Konzept der Bundesregierung. Auch sieben weitere EU-Staaten bekamen grünes Licht, ihre massiv Energie verbrauchenden Unternehmen auf den Handel mit klimaschädigenden Schadstoffen zum 1. Januar 2005 vorzubereiten. Gegen Griechenland und Italien verschärfte die Behörde die Gangart und eröffnete Vertragsverletzungsverfahren.

Ziel des Handels ist, die Menge schädlicher Treibausgase wie Kohlendioxid (CO2) in der EU im Einklang mit dem Kyoto-Klimaprotokoll zu verringern. Jeder der 25 EU-Staaten teilt den betroffenen Unternehmen eine bestimmte Menge Gutscheine für den Ausstoß von Treibhausgasen zu. Die Gutscheine - Zertifikate genannt - können die Betriebe untereinander handeln. Stößt ein Betrieb weniger Gase aus, als er zugewiesene Zertifikate hat, kann er die überschüssigen verkaufen. Andersherum müssen Unternehmen, die mit ihren Gutscheinen nicht auskommen, dazukaufen. Dieser Handel soll der Industrie einen Anreiz geben, in möglichst schadstoffarme Anlagen zu investieren.

Bislang nehmen vor allem Stromproduzenten und große Industrieanlagen wie Koksöfen oder Stahlwerke am EU-Emissionshandel teil. Insgesamt sind es mehr als 10 000 Anlagen. Das System erfasst damit fast die Hälfte aller CO2-Emissionen in der EU. Sie haben ihre Zertifikate weitgehend kostenlos erhalten und sollten durch die Möglichkeit zur CO2-Reduktion ermuntert werden, ungenutzte Rechte verkaufen zu können.

Dieses System hat nicht funktioniert. Den Energieproduzenten wird vorgeworfen, die Kosten für die Zertifikate an ihre Kunden weitergegeben zu haben, obwohl sie dafür nicht bezahlt haben. Die Regierungen stehen in der Kritik, zu viele Rechte verteilt und ihre eigene Industrien bevorzugt zu haben. Dadurch fielen die Preise in den Keller, der Anreiz für CO2-Einsparungen ist gering.

In der neuen Handelsperiode von 2013 an sollen die Zertifikate deshalb jährlich auf EU-Ebene verteilt oder versteigert werden. Bis 2020 ist außerdem eine Reduktion des Treibhausgas-Ausstoßes um 21 Prozent gegenüber 2005 geplant. Jedes Jahr soll die Menge ausgegebener Zertifikate um 1,74 Prozent gesenkt werden. 2020 würden dann noch 1720 Millionen Zertifikate ausgegeben werden (2013: 1974 Millionen). Ein Zertifikat entspricht einer Tonne CO2.

Gewässer
Oberflächenwasser für die Trinkwassergewinnung sowie Badegewässer unterliegen hohen Qualitätsanforderungen. Für die Ableitung gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Europäischen Union wurden Höchstgrenzen gesetzt. In einer Richtlinie hat sich die EU das Ziel gesetzt, bis zum Jahre 2010 alle Oberflächen- und Küstengewässer von organischer Verschmutzung zu reinigen. Wichtige Meilensteine auf dem Wege hierzu sind die Schaffung EU-weiter Abwasserstandards und eines Ordnungsrahmens für die Europäische Wasserpolitik (EG-Wasserrahmenrichtlinie.

Die Umweltminister der 25 EU-Staaten im Juni 2004 haben neue Grenzwerte für die Verschmutzung von Badegewässern beschlossen. Dabei einigte sich der Rat auf strengere Vorgaben für die Küstengewässer. Zwar sollen künftig nur noch 2 statt bisher 19 Messwerte in die Analyse einfließen. Damit konzentriere sich die EU aber auf jene Krankheitserreger, die für Badende besonders schädlich seien.

An Badestellen in Küstengewässern dürfen nach der neuen Richtlinie höchstens 200 Messeinheiten Enterokokken und 500 Messeinheiten Kolibakterien enthalten sein. Für Binnengewässer gelten weiterhin 360 beziehungsweise 900 Messeinheiten. Die neue Richtlinie verpflichte die EU-Staaten zur umfassenden Information. Zudem sollen sie Verschmutzungen auf den Grund gehen.

Zu den drei Badegewässer-Kategorien exzellent, gut und schlecht kommt nach der neuen Richtlinie ein akzeptabel hinzu. Wirksam wird dies alles aber erst in einigen Jahren - die Übergangsfristen laufen bis 2015.

Müllbeseitigung und Abfallverwertung
Alle Mitgliedstaaten haben das „Baseler Übereinkommen“ von 1989 unterzeichnet. Mit ihm sollen der grenzüberschreitende Transport und die Lagerung und Beseitigung von gefährlichen Abfällen kontrolliert werden. Das Abkommen von Lomé IV (Entwicklungszusammenarbeit) untersagt es, gefährliche Abfälle in die AKP-Staaten auszuführen.

Beide Abkommen werden durch die EG-Abfallverbringungsverordnung vom 1. Februar 1993 umgesetzt. Nach dieser Verordnung dürfen Abfälle zur Beseitigung nicht in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes verbracht werden. Seit 1. Januar 1998 gilt auch ein Exportverbot für gefährliche Abfälle zur Verwertung in Nicht-OECD-Staaten. Abfälle sollen grundsätzlich dort entsorgt werden, wo sie entstehen. Strategien zur Abfallvermeidung und Rohstoffrückgewinnung haben Priorität.

Wichtige Ergebnisse in diesem Bereich: die Altautorichtlinie, Richtlinien für Elektro- und Elektronik-Altgeräte, doe Batterierichtlinie, die Verpackungsrichtlinie, die Deponierichtlinie, die Altölrichtlinie.

Umweltzeichen der Europäischen Union
1993 hat die Europäische Union ein Gütezeichen für Produkte eingeführt, die von der Entwicklung bis zum Verbrauch umweltfreundlich sind. Bewertet werden dabei unter anderem das Abfallaufkommen, der Energieverbrauch, die Bodenverschmutzung und die Lärmverursachung. Das Umweltzeichen hilft den Verbrauchern, umweltbewusster einzukaufen und regt die Hersteller zu einer umweltverträglicheren Produktion an.

Umweltverträglichkeitsprüfungen
Umweltverträglichkeitsprüfungen sind Verfahren, in denen die potentiellen Umweltauswirkungen von privaten und öffentlichen Projekten überprüft werden. Umweltverträglichkeitsprüfungen dienen dem vorbeugenden Umweltschutz und müssen in manchen Bereichen unbedingt, in anderen je nach Ermessen der Mitgliedstaaten vorgenommen werden.

So sollen bei größeren Vorhaben wie beim Bau von Kraftwerken, Anlagen der chemischen Industrie oder Flugplätzen schon im voraus Fragen der Auswirkungen auf die Umwelt in die Planung integriert und so schädliche Einflüsse möglichst gering gehalten werden.

Öko-Audit

„Unternehmen können seit 1995 von der EU im Rahmen des „Öko-Audit-Systems" (EMAS, Eco Management and Audit Scheme) ein Umwelt-Zertifikat erhalten, wenn sie sich einer strengen Prüfung unterziehen. Die Betriebe bauen Umweltmanagementsysteme auf und setzen sich konkrete Ziele zur Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes.

Das System und die Verwirklichung der Ziele werden durch einen unabhängigen Umweltgutachter mindestens alle drei Jahre kontrolliert. Wer das Öko-Zeichen im Briefkopf führt, zeigt seinen Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit an, dass sein Unternehmen die Umweltmaßstäbe der EU erfüllt. Zur Zeit nehmen EU-weit 4500 Organisationen (dies entspricht 7700 Standorten) am Öko-Audit teil (Stand September 2010).

Am 11. Januar 2010 ist eine Novelle der EMAS-Verordnung in Kraft getreten, die den Anwendungsbereich des Öko-Audits weltweit für Organisationen jeder Art öffnet und Kernindikatoren für die Bereiche Energie- und Materialeffizienz, Wasser, Abfall, biologische Vielfalt und Emissionen festlegt, anhand derer die Umweltleistung der Teilnehmer in der Umwelterklärung darzustellen ist und stärker sichtbar wird."

Europäische Umweltagentur
1994 wurde die Europäische Umweltagentur gegründet, deren Aufgabe es ist, Umweltdaten aus allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu erfassen und auszuwerten. Die Agentur stützt sich dabei auf die nationalen und regionalen Umweltorganisationen und arbeitet das von diesen Einrichtungen zur Verfügung gestellte Datenmaterial auf. Die Umweltagentur hält auch Kontakt zu anderen internationalen Organisationen. Sitz der Agentur ist Kopenhagen.

Umwelt-Aktionsprogramme
Bei früheren Aktionsprogrammen standen Maßnahmen im Vordergrund, die bereits entstandene Umweltschäden „reparieren“ sollten.

Das jetzt laufende fünfte Umwelt-Aktionsprogramm der Europäischen Union enthält umweltpolitische Vorgaben zur Reduzierung von Schadstoffen wie Treibhausgasen und Schwermetallen. Um eine neue Qualität im Umweltschutz zu erreichen, setzt sich die EU das Ziel, die ökologische Strukturreform der Wirtschaft in allen Ländern der EU voranzubringen.

LIFE
Das Umweltprogramm LIFE soll zur Entwicklung und Durchführung der Umweltpolitik und des Umweltschutzrechts der Gemeinschaft durch Finanzierung geeigneter Projekte beitragen. Das Programm LIFE fördert Aktionen zur Erhaltung der Natur, Maßnahmen mit innovativem Charakter zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung in Wirtschaft und Kommunen sowie Vorhaben der technischen und finanziellen Hilfe zugunsten von Drittländern. Mit LIFE werden zum Beispiel Demonstrationsprojekte für saubere Technologien und Programme zur Bekämpfung der Verschmutzung der Küsten und des Meeresraums finanziert.

Darüber hinaus gewährt auch die Europäische Investitionsbank finanzielle Unterstützung für Umweltinvestitionsprojekte.

EU-Chemikalienverordnung
Europas Chemie-Industrie muss mehr als 30 000 Alt- Stoffe auf die Gefährlichkeit für Mensch und Umwelt prüfen lassen. Bevor eine besonders gefährliche Chemikalie zugelassen wird, muss geprüft werden, ob ein harmloserer Ersatzstoff verfügbar ist. Von der Regelung werden Chemikalien erfasst, die vor 1981 auf den Markt gekommen sind. Das sind ungefährt 100 000 Stoffe, von denen etwa ein Drittel nun überprüft wird. Seit 1981 müssen Chemikalien getestet werden. Tausende Produkte wurden seitdem geprüft.

Falls der vereinbarte Fahrplan eingehalten wird, soll die neue Verordnung vom 1. Juni 2007 gültig sein. Die Industrie muss dann schrittweise ihre Stoffe registrieren und testen zu lassen. Dafür müssen die Firmen selbst zahlen. Die Branche rechnet nach früheren Angaben mit Kosten von rund acht Milliarden Euro.

Für die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eines Unternehmens, die bei einer Registrierung übermittelt werden, muss sechs Jahre lang Vertraulichkeit gewahrt werden. Die neue Gesetzgebung wird 40 bestehende Vorschriften ersetzen. Die Vorschriften werden auch für importierte Stoffe gelten.

EU-Bürger können jetzt Schadstoffbelastung in ihrer Umwelt abrufen
Europas Bürger können sich künftig über die Umweltverschmutzung in ihrer Nachbarschaft ein genaues Bild machen. Die EU-Kommission und die Europäische Umweltagentur (EUA) gaben am Montag den Startschuss für ein Register im Internet, in dem gut 10 000 industrielle Großunternehmen verzeichnet sind (www.eper.cec.eu.int). Die EUA hat ihren Sitz in Kopenhagen.

«Die Menschen haben ein Recht zu wissen, wie verschmutzt ihre Umwelt wirklich ist», ließ EU-Umweltkommissarin Margot Wallström in Brüssel zu dem Projekt erklären. «Mit diesem Wissen können sie auf Politik und Industrie Druck ausüben.» Die Direktorin der EUA, Jacqueline McGlade, ergänzte: «Die EUA hat die Absicht, hierauf aufzubauen und bis 2008 ein umfangreiches Internetportal bereitzustellen.»

Das Europäische Schadstoffemissionsregister (EPER) erfasst 50 verschiedene Stoffe aus den EU-Staaten und Norwegen, das freiwillig mitmacht. Kommission und Umweltagentur verweisen darauf, dass EPER auch für Unternehmen, Wissenschaftler, Versicherungen und kommunale Behörden ein nützliches Instrument sein kann.

Deutschland erreicht beim Umweltrecht nur Mittelmaß
Deutschland erreicht bei der Verwirklichung des europäischen Umweltrechts nur Mittelmaß. Nach Angaben der EU-Kommission in Brüssel im August 2004 hatte die Bundesregierung bis Ende 2003 20 EU-Richtlinien auf diesem Gebiet entweder falsch oder unzureichend oder gar nicht umgesetzt. Das entsprach fast exakt dem Durchschnitt der damals 15 EU-Staaten. Österreich war mit 15 gerügten Fällen besser als der Durchschnitt.

2003 erhielt die Kommission nach eigenen Angaben 505 neue Beschwerden von Bürgern und Verbänden wegen einerNichteinhaltung des EU-Umweltrecht. «Wie die Erhebung zeigt, ist diese Besorgnis begründet», sagte Umweltkommissarin Margot Wallström. Schweden gehört beim Umweltrecht zu den europäischen Musterknaben. Schweden hat acht einschlägige EU-Gesetze
nicht oder falsch umgesetzt, Spitzenreiter Dänemark nur sieben. Am schlechtesten schnitt Frankreich mit 38 Fällen ab, gefolgt von Irland und den Mittelmeerländern Spanien, Italien und Griechenland.

Die meisten Versäumnisse verzeichnete die Kommission in den Gebieten Wasser, Abfall und Naturschutz sowie bei Umweltverträglichkeitsprüfungen. Die zehn neuen Mitgliedstaaten werden in diesem Jahr erstmals mit unter die Lupe genommen.