Welthandelsorganisation (WTO)

Nachfolgeorganisation des GATT

Die Welthandelsorganisation (WTO, World Trade Organization) wurde am 1. Januar 1995 gegründet. Sie ist die Nachfolgeorganisation des GATT (General Agreement on Tariffs and Trade) und die weltweit bedeutendste zwischenstaatliche Organisation für die Zusammenarbeit in der Handelspolitik.

Vom GATT zur WTO
Eigentlich sollte schon nach dem Zweiten Weltkrieg eine internationale Handelsorganisation entstehen. Der US-Kongress lehnte dies jedoch ab. So wurde das GATT als Provisorium 1947 von 23 Mitgliedern gegründet und wuchs bis Anfang der 90er Jahre auf mehr als 100 Mitglieder an. Insgesamt acht Verhandlungsrunden des GATT fanden von 1947 bis 1994 statt.

Die letzte Runde wurde in Punta del Este begonnen und trägt daher den Namen „Uruguay-Runde“. Im April 1994 unterzeichneten die Minister der meisten der 125 Teilnehmerstaaten des GATT in Marrakesch (Marokko) eine Vereinbarung, die auch die Schaffung der Welthandelsorganisation vorsah.

Der WTO gehören heute 130 Länder an. Weitere Staaten, darunter auch die Staaten der ehemaligen Sowjetunion, die baltischen Staaten und China, haben den Beitritt zur WTO beantragt.

Ziele der WTO
Hauptziel der WTO ist die Liberalisierung des Welthandels. Wichtigste Grundregel: Wenn ein Land einem anderen Land Zugeständnisse in Form von Handelsvergünstigungen macht, so müssen diese Zugeständnisse auf alle Unterzeichnerstaaten angewendet werden (Meistbegünstigungsklausel).

Während in der „Kennedy-Runde“ (1964-1967) die Mitgliedstaaten erstmals über Anti-Dumping-Maßnahmen verhandelten, wurde mit der „Tokyo-Runde“ (1973-1979) der Tätigkeitsbereich des GATT auf den Abbau von nicht-tarifären Handelshemmnissen (Einfuhrbeschränkungen, Exportsubventionen, Diskriminierungen, Dumping) erweitert.

Mit der „Uruguay-Runde“ und der Schaffung der WTO wurde die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Handelspolitik auf weitere wichtige Bereiche ausgedehnt: Sie setzt Grundregeln für den Handel mit Waren und Dienstleistungen sowie im Bereich des geistigen Eigentums.

Die Welthandelsorganisation
- gewährleistet die Umsetzung der multilateralen Handelsabkommen der WTO,
- dient als Forum für multilaterale Handelsgespräche,
- bemüht sich um die Lösung von Handelskonflikten,
- überprüft nationale Handelspolitiken,
- arbeitet mit anderen internationalen Organisationen im Bereich des Welthandels zusammen.

Das WTO-Abkommen enthält 29 einzelne Regelungen - von Landwirtschaftsprodukten über Textilien bis hin zum geistigen Eigentum.

Die Struktur der WTO
Oberste Instanz ist die Ministerkonferenz, die sich aus den Vertretern aller Mitgliedstaaten zusammensetzt. Sie entscheidet in allen Bereichen der Handelsabkommen und tagt mindestens alle zwei Jahre. Die Tagesgeschäfte führt ein Allgemeiner Rat, der Entscheidungen - je nach Tragweite - mit einfacher Mehrheit, Zweidrittel- oder Dreiviertel-Mehrheit trifft.

Als Ausschuss zur Regelung von Meinungsverschiedenheiten überprüft er die Einhaltung der Konfliktlösungsregeln der WTO und überwacht als Ausschuss zur Überprüfung der Handelspolitiken regelmäßig das Vorgehen der einzelnen WTO-Mitgliedsländer.

Weitere Hilfsorgane unterstützen den Allgemeinen Rat bei seiner Arbeit: Der Rat für Warenhandel, der Rat für Dienstleistungshandel, der Rat für handelsbezogene Aspekte des geistigen Eigentums, der Ausschuss für Handel und Entwicklung, der Ausschuss für Zahlungsbilanzen sowie der Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Verwaltung.

WTO und Europäische Union
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union führen eine gemeinsame Außenhandelspolitik. Sie sprechen deshalb in der WTO „mit einer Stimme“: Die Europäische Kommission vertritt bei den WTO-Treffen die europäischen Handelsinteressen. Die EU ist ein eigenständiges WTO-Mitglied - ebenso wie jeder ihrer fünfzehn Mitgliedstaaten.