Europass Berufsbildung

Ein einheitliches Dokument für die im Ausland erworbenen Kentnisse

Ich überlege mir, meine Ausbildung in Deutschland und in Frankreich zu machen. Ich habe gehört, dass ich dafür einen sogenannten "Europass" benötige. Stimmt das?

Sie meinen sicherlich den "Europass-Berufsbildung", der allerdings kein amtliches Dokument ist. Der EUROPASS-Berufsbildung wird seit Januar 2000 eingesetzt, um die grenzübergreifende Bildungszusammenarbeit zu verbessern und dient der Bescheinigung von Auslandsqualifikationen in der beruflichen Bildung. Er dokumentiert (zweisprachig) die Dauer der Auslandsqualifizierung, die im Ausland vermittelten Fachinhalte und - wo möglich - die Ausbildungsergebnisse. Der EUROPASS-Berufsbildung gilt für alle Formen der Berufsausbildung, die einen betrieblichen Ausbildungsteil enthalten, einschließlich solcher im Hochschulbereich. Er wird überwiegend in Zusammenhang mit den Mobilitätsprogrammen der EU (Leonardo und Sokrates) eingesetzt.

Die Ratsentscheidung zum EUROPASS-Berufsbildung regelt die Rahmenbedingungen für die Bescheinigung von "europäischen Berufsbildungsabschnitten". Die europäischen Berufsbildungsabschnitte werden auf der Grundlage von Vereinbarungen der Ausbildungspartner aus dem Herkunfts- und Gastland durchgeführt und von einem Ausbilder begleitet. Die Ausbildungspartner legen dabei Inhalt, Ziele, Dauer und Modalitäten der Auslandsqualifizierung fest. Die Nutzung des EUROPASS-Berufsbildung ist aber freiwillig und ersetzt auch keine amtlichen Dokumente oder Zeugnisse.

Für Ihre Entscheidung, einen Ausbildungsteil im Ausland zu absolvieren, sprechen zahlreiche gute Gründe:

  • Erfahrungsaustausch, z.B. über andere Technologien
  • Vertiefung beruflicher Qualifikationen
  • Öffnung für andere Kulturen
  • Erwerb von Schlüsselqualifikationen
  • Fremdsprachenkenntnisse vertiefen
  • Kommunikations- und Teamfähigkeit erweitern
  • Kooperationsfähigkeit aneignen
  • Selbstständigkeit erfahren
  • Entscheidungsfähigkeit trainieren

Da man oft für einen solchen Schritt den Ausbildungsbetrieb überzeugen muss, sollte man dem Unternehmen auch dessen Vorteile deutlich machen. Denn das Unternehmen kann von den Erfahrungen und dem Know-how des Praktikanten nur profitieren, es gewinnt einen Mitarbeiter mit internationaler Erfahrung. Zugleich entsteht so auch ein Beziehungsnetz, was für unternehmerische Kontakte über die Ländergrenzen hinweg sehr wertvoll ist.

Der Europass kann nicht von Einzelpersonen beantragt werden, sondern ausschliesslich von Betrieben bzw. Bildungseinrichtungen, die Aus- und Weiterbildungen im europäischen Ausland durchführen. Er kann sowohl bei der ZAV als auch bei einer der anderen 9 Ausgabestellen in Deutschland angefordert werden. Verantwortlich für den EUROPASS-Berufsbildung ist in Deutschland das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das auch eine Informationsbroschüre aufgelegt hat, die als PDF-Dokument heruntergeladen werden kann, ebenso eine Übersicht über Fördermöglichkeiten im deutsch-französischen Austausch.





PDF Datei
Deutsch-französischer Austausch in der beruflichen Bildung (Broschüre pdf)
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PDF Datei
Europass Berufsbildung - Broschüre mit Muster (pdf)
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