EU-Reisepass für Haustiere

Seit Juli 2004 ist das Reisen mit Haustieren wesentlich vereinfacht

Gute Nachrichten für Urlauber, die auch in den Ferien das geliebte Haustier um sich haben wollen: In der Europäischen Union gibt es seit Oktober 2004 einen Reisepass für Haustiere. Mit diesem neuen Pass soll der Wust an unterschiedlichen Bescheinigungen beim Reisen mit Haustieren in der EU ein Ende haben. Mit ihm wird bescheinigt, dass ein Tier gegen Tollwut geimpft ist. Das Dokument kann zudem noch Angaben über weitere Impfungen und veterinärmedizinische Befunde enthalten. Zusätzliche Auflagen gelten allerdings weiter für Reisen nach Großbritannien und Irland. Schweden ändert zur Zeit die Einfuhrregelungen. Der EU-Reisepass kann von niedergelassenen Tierärzten ausgestellt werden, die dazu vom Veterinäramt ermächtigt wurden.

Weshalb ein Pass für Haustiere?
Seit geraumer Zeit gelten für der grenzüberschreitenden Handel von Tieren zwischen den EU-Mitgliedstaaten harmonisierte Veterinärkontrollen. Allerdings fielen Haustiere bislang nicht unter diese Bestimmungen. Die einzelnen Mitgliedstaaten verlangen die unterschiedlichsten Bescheinigungen, die attestieren sollen, dass ein Tier die eigenen Einreisebestimmungen erfüllt.

Mit der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 ist das Reisen mit Haustieren harmonisiert worden, um den Bürgern der EU die Mitnahme von Haustieren zum Beispiel im Urlaub gemeinschaftsweit zu erleichtern. Gemäß dieser Verordnung wird für Hunde, Katzen und Frettchen ein Tierpass ausgestellt, der bescheinigt, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Für die Einreise nach Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich gelten noch für weitere 5 Jahre gesonderte Bestimmungen. Bei Tieren, die aus einem EU-Mitgliedstaat nach Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich gebracht werden, muss mehrere Monate, nachdem sie gegen Tollwut geimpft worden sind, eine Antikörper-Titration vorgenommen worden sein. Mit diesem Test wird geprüft, ob die Impfung wirksam war. Das Vereinigte Königreich und Irland verlangen außerdem, dass die Tiere nach den dortigen Vorschriften für die Beförderung von Heimtieren gemäß dem "Pets Travel Scheme " (PETS) gegen Zecken und Bandwürmer (echinococcus) behandelt sein müssen. Für das Mitführen von Heimtieren nach Schweden gelten je nach Herkunftsland des Tieres besondere Bestimmungen.

In den Pass eingetragen werden können auch Angaben über andere Impfungen und tierärztliche Untersuchungen, die auf einen Blick ein genaues Bild vom Gesundheitszustand des Tieres vermitteln.

Wie sieht der Pass aus?
Der Einband des Passes ist blau und mit dem gelben Sternenkranz des Europa-Emblems versehen. Das Format: 100 x 152 mm. Ausgestellt wird der Pass in englischer Sprache und der Amtssprache des ausstellenden Mitgliedstaates. Auf dem Einband sind die Worte "Europäische Union" und der Name des ausstellenden Mitgliedstaats aufgedruckt. Darunter steht die Ausweisnummer in Form des ISO-Codes des ausstellenden Mitgliedstaates mit angehängter individueller Kennnummer. Als Kennnummer dient die Mikrochip-Nummer oder die Tätowierungsnummer des Tieres.

Was ändert sich durch den Reisepass für Haustiere?
Das Mitnehmen von Haustieren auf Reisen wird wesentlich einfacher. An die Stelle der vielen unterschiedlichen Bescheinigungen, die die einzelnen Mitgliedstaaten für die Einreise von Haustieren verlangen, tritt ein einziger veterinäramtlicher Ausweis: der für die gesamte Europäische Union gültige EU-Pass für Haustiere. Der neue Pass vereinfacht auch tierärztliche Untersuchungen, da der Tierarzt auf einen Blick alles über den Gesundheitszustand und die „medizinische Vorgeschichte“ des Tieres erfährt.

Für Großbritannien und Irland ist nach wie vor das Pet Travel Scheme (PETS) bei Reisen mit Hunden und Katzen erforderlich.

Weitere Informationen

Geschäftsstelle der Bundestierärztekammer
Oxfordstraße 10
53111 Bonn
Tel.: 0228 725460
Fax: 0228 7254666
E-Mail: geschaeftsstelle@btk-bonn.de
http://www.bundestieraerztekammer.de

Reiseverkehrsregelung für Heimtiere (PETS)





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Muster des Tierpasses
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