Schadensregulierung beim Autounfall in Frankreich

"Notfall-Service" für unverschuldete Unfälle im EU-Ausland

Ich war im Sommer 2001 in Frankreich unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Die Versicherung unseres Unfallgegners erkennt zwar ihre Zahlungsverpflichtung grundsätzlich an. Tatsächlich zahlt sie aber nicht. Da wir eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, konnten wir einen französischen Rechtsanwalt einschalten. Aber auch der rührt sich nicht. Welche Möglichkeiten habe ich noch, endlich zu meinem Geld zu kommen?

Das lange Schweigen Ihres Rechtsanwalts muss nicht heißen, dass er für Sie nichts unternimmt. Im Gegensatz zu ihren deutschen Kollegen geben französische Anwälte nur selten einen "Zwischenbescheid". Sie rühren sich erst, wenn eine offene Frage tatsächlich geregelt ist. Nehmen Sie deshalb noch einmal Kontakt mit ihm auf und schrecken Sie auch vor einer Klage gegen die Versicherung Ihres Unfallgegners nicht zurück.

Da Sie allem Anschein nach mit einem groben Fehlverhalten einer französischen Versicherungsgesellschaft konfrontiert sind, sollten Sie sich auf jeden Fall zusätzlich an die Schlichtungsstelle wenden, die in Frankreich bei Konflikten mit einem Versicherungsunternehmen Hilfe anbietet. Die "Médiation assurance" wird sich dann direkt mit der betroffenen Versicherung in Verbindung setzen, und versuchen das Problem zu bereinigen. Die Médiation Assurance ist eine Einrichtung der französischen Versicherungswirtschaft, die für Sie kostenlos und mit einiger Aussicht auf Erfolg arbeitet.

Auch das "Deutsche Büro Grüne Karte" bietet einen "Notfall-Service" für alle, die im europäischen Ausland einen unverschuldeten Unfall hatten und nun Probleme bei der Schadensregulierung haben. Beschwerden über eine schleppende Zahlungen werden dort bearbeitet und weitergeleitet. Das Büro Grüne Karte kann allerdings nicht die komplette Abwicklung des Schadens übernehmen, sondern nur versuchen, dem säumigen französischen Versicherer "auf die Sprünge zu helfen". Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Liechtenstein, Norwegen, Island und die Schweiz gilt allerdings seit dem 1. Januar 2003 ein neues vereinfachtes System der Schadensregulierung (siehe "Zum Thema"). Das gilt leider nicht für Altfälle, die vor diesem Stichtag oliegen.

Wenn Sie diesen Service nutzen möchten, müssen Sie sich schriftlich mit einer genauen Schilderung Ihres Problems an das Deutsche Büro Grüne Karte. Die Hilfe ist allerdings nicht kostenlos: Neben einer Grundgebühr von 30 € können zusätzlich weitere Kosten, zum Beispiel für Gutachten, anfallen.

Die Schadensabwicklung mit Versicherungen in anderen EU-Staaten ist häufig langwierig. Man sollte deshalb unbedingt darauf achten, die jeweiligen Verjährungsfristen einzuhalten. Leider ist insbesondere die schleppende Schadensregulierung französischer Versicherungsgesellschaften kein Einzelfall. Wer berechtigte Ansprüche aber konsequent geltend macht, kommt in aller Regel auch zum Ziel.

Deutsches Büro Grüne Karte e.V.
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20009 Hamburg
Telefon 040 33 44 0 0
Telefax 040 33 44 0 70 40
Allgemeine Anfragen: dbgk@gruene-karte.de
Meldung von Schadenfällen: claims@gruene-karte.de
www.gruene-karte.de

Médiation assurance
11, rue de La Rochefoucauld
75009 Paris
Tél: 0033 1 53 32 24 48
http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F3050.xhtml

Centre de documentation et d'information de l'assurance (CDIA)
26 boulevard Haussmann
75311 Paris Cedex 09
www.ffsa.fr

Verkehrsopferhilfe e.V.
Wilhelmstr.43/43 G
10117 Berlin
Tel.: 030 20 20 5858
Fax: 030 20 20 5722
E-mail: voh@verkehrsopferhilfe.de
www.verkehrsopferhilfe.de

Zentralruf der deutschen Versicherer
Tel.: 0180-25026
Fax: 040 33965401
www.zentralruf.de

Informationen zu "Unfall im Ausland"

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