Autounfall im Spanienurlaub

"Grüne Karte-Büros" helfen

Während meines Spanien-Urlaubs im Dezember 2002 ist ein spanischer Autofahrer an einer Ampel auf mein Auto aufgefahren und hat dabei einen erheblichen Blechschaden verursacht. Inzwischen bin ich nach Deutschland zurückgekehrt, habe seitdem aber nichts mehr von meinem Unfallgegner gehört. Unter der von ihm angegebenen Telefonnummer erreiche ich ihn nicht. Was kann ich tun, um an mein Geld zu kommen?

Wenn Ihr Unfallgegner Ihnen seine Versicherung verschwiegen hat und jetzt nicht erreichbar ist, helfen die "Grüne Karte-Büros", die in jedem Mitgliedstaat eingerichtet wurden. Aufgabe dieser Stellen ist es, Unfallbeteiligten bei der grenzüberschreitenden Abwicklung und Regulierung von Schadenersatzansprüchen zu helfen. Vom "Grüne-Karte-Büro" können Sie nicht nur die Anschrift und Haftpflichtversicherung Ihres spanischen Unfallgegegners ermitteln lassen. Sie erhalten dort auch Hilfe bei der Beschaffung von Unterlagen wie Polizeiprotokollen oder Gutachten.

Die Grüne-Karte-Büros in verschiedenen Staaten Europas haben ein "Besucherschutzabkommen" unterzeichnet, das es ihnen erlaubt, grenzüberschreitend tätig zu werden. Sie können deshalb Ihren Fall direkt über das deutsche "Grüne-Karte-Büro" in Hamburg regeln.

Dem Hamburger Grüne-Karte-Büro geben Sie lediglich das Unfallland, den Ort, das Unfalldatum, sowie das Autokennzeichen des Unfallverursachers an. Die Mitarbeiter leiten die Informationen an ihre Kollegen in Spanien weiter, die dann die Recherchen für Sie übernehmen. Dafür werden allerdings Bearbeitungsgebühren in Höhe von 30 € fällig. Sollen zusätzlich Unterlagen wie Gutachten oder Polizeiprotokoll besorgt werden, kommen weitere 50 € hinzu.

Konnte das Grüne-Karte-Büro Adresse und Haftpflichtversicherung des spanischen Fahrzeughalters ausfindig machen, setzen Sie sich direkt mit der Versicherung in Verbindung.
Diese wird von Ihnen den Nachweis verlangen, daß der bei Ihr versicherte Spanier tatsächlich den Unfall verschuldet hat. Außerdem wird die spanische Versicherung eine Erklärung zu einer Kasko-Versicherung fordern. Sie müssen sich deshalb von Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung bestätigen lassen, ob und in welchem Umfang Sie Leistungen aus einer Kasko-Versicherung in Anspruch genommen haben.

Wichtig ist: Die Schadenabwicklung mit spanischen Versicherungen ist sehr langwierig. Bereits nach einem Jahr droht Ihnen aber die Verjährung Ihrer Ansprüche! Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie deshalb unbedingt von der Versicherung Ihres Gegners eine schrifliche Erklärung auf Verjährungsverzicht fordern oder - falls sich diese weigert, die Erklärung zu unterzeichnen - eine Klage erheben!

Es empfiehlt sich deshalb in jedem Fall, einen Anwalt einzuschalten. Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung, sollten Sie vor diesem Schritt allerdings wissen: Viele ausländische Versicherungen übernehmen keine Anwaltskosten!

Haben Sie Ihre Ansprüche durchgesetzt, können Sie dennoch nicht mit Schadenersatz in voller Höhe rechnen. Die spanische Versicherung legt bei ihren Leistungen die spanischen Reparaturkosten zugrunde. Wenn sie Ihren Wagen in Deutschland haben reparieren lassen, können deshalb Abstriche bis zu 30% gemacht werden! Auch bei Totalschäden sieht es für den Geschädigten unter Umständen schlecht aus: In Spanien wird ein nach deutschen Maßstäben totalbeschädigtes Fahrzeug häufig noch als reparaturfähig angesehen; die Versicherung zahlt dann nur die in Spanien anfallenden Reparaturkosten!

Übrigens: Auch in Fällen, in denen der Halter eines Fahrzeuges nicht ermittelt werden kann, gehen die Geschädigten nicht leer aus. In jedem EU-Staat gibt es einen Garantiefonds oder einen Verband der Versicherer, der einspringt. In Spanien ist dies der "Consorcio de Compensacion de Seguros" in Madrid. Informationen zu den Leistungen der ausländischen Fonds erhalten Sie ebenfalls beim Grüne-Karte-Büro in Hamburg.

Weitere Informationen

Deutsches Büro Grüne Karte e.V.
Postfach 10 14 02
20009 Hamburg
Telefon 040 33 44 0 0
Telefax 040 33 44 0 70 40
Allgemeine Anfragen: dbgk@gruene-karte.de
Meldung von Schadenfällen: claims@gruene-karte.de
www.gruene-karte.de

Verkehrsopferhilfe e.V.
Wilhelmstr.43/43 G
10117 Berlin
Tel.: 030 20 20 5858
Fax: 030 20 20 5722
E-mail: voh@verkehrsopferhilfe.de
www.verkehrsopferhilfe.de

Zentralruf der deutschen Versicherer
Tel.: 0180-25026
Fax: 040 33965401
www.zentralruf.de

Informationen zu "Unfall im Ausland"

Streitschlichtung in Verischerungsfragen
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Telefo: 0 18 04 - 22 44 24
Fax 0 18 04 - 22 44 25
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