Sprachen und Amtssprachen in der EU

24 Amtssprachen und drei Alphabete, Deutsch ist Arbeitssprache

In den 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union gibt es 24 verschiedene Amtssprachen und drei offiziell verwendete Alphabete. Zudem sprechen Europäer mehr als 60 regionale und Minderheiten-Sprachen. Zur europäischen Vielfalt tragen außerdem Einwanderer bei, die ihre Sprachen aus 175 Staaten der Welt nach Europa mitgebracht haben. 

Deutsche Sprache innerhalb der EU-Institutionen
Deutsch gehört zu den 24 Amtssprachen der Europäischen Union. Das bedeutet, dass die Europäischen Verträge in diesen Sprachen verfasst worden sind und verbindlich gelten. Auch rechtliche Dokumente stehen in allen Amtssprachen zur Verfügung. Der Status als Amtssprache sieht nicht unbedingt Übersetzungen von nicht-offiziellen Veröffentlichungen der EU in alle EU-Sprachen vor.

Dennoch hat Deutsch neben Englisch und Französisch eine besondere Stellung als Arbeitssprache bei den EU-Institutionen. So wird bei den Sitzungen der Europäischen Kommission in diese und aus den drei Sprachen gedolmetscht. Ähnlich verhält es sich beim Ausschuss der Ständigen Vertreter, der die Entscheidungen des Rates der Europäischen Union vorbereitet. Beim Europäischen Parlament werden Schriftstücke in alle Amtssprachen übersetzt. Die Abgeordneten dürfen bei ihren Redebeiträgen ebenfalls eine der Amtssprachen verwenden. Angesichts der Vielzahl möglicher Sprachkombinationen werden die Redebeiträge jedoch zunächst in die gebräuchlichsten Sprachen (Englisch, Deutsch und Französisch) übersetzt und von dort in die Sprachen kleinerer Mitgliedstaaten weiterübersetzt.

Die Verfügbarkeit von Texten und Webseiten, die nicht den Charakter eines rechtlich verbindlichen Dokuments haben, ist nicht immer und sofort in allen Amtssprachen möglich. Hier spielen Fragen der Wirtschaftlichkeit, der Bedeutung oder der Dringlichkeit der Texte eine Rolle. Die Europäische Union verfügt über eine begrenzte Zahl an Übersetzerinnen und Übersetzer. Deshalb erscheinen Webseiten mit hochspezialisierten Informationen gelegentlich nur eine einer Sprache. 

Vorschläge für Rechtsakte, Strategie- und Konsultationspapiere werden zuerst übersetzt. Darauf folgen Konsultationsdokumenten von oder für nationale Parlamente sowie die Korrespondenz mit nationalen Behörden, Unternehmen und Bürgern. Webseiten und Pressemitteilungen werden zuletzt übersetzt. Darum ist es möglich, dass einige Dokumente zunächst auf Deutsch nicht verfügbar sind.