Parlament will Leichentransport erleichtern

Derzeit ist ein internationaler Leichenpass erforderlich

Erleichterungen für den grenzüberschreitenden Leichentransport in Europa hat das Europäische Parlament verlangt. Die Abgeordneten verabschiedeten im Dezember 2003 in Brüssel einen Bericht, der die EU-Kommission zur Vorlage eines entsprechenden Gesetzesentwurfs auffordert. Derzeit sei die Überführung eines Toten zur Beerdigung in seinem Heimatland oft mit komplizierten und kostspieligen Prozeduren verbunden, hieß es zur Begründung.

«Mehr und mehr Menschen leben, arbeiten, reisen oder verbringen ihren Lebensabend in einem anderen Land der Union», sagte der Abgeordnete Michael Cashman. «Die Zahl der Europäer, die in einem anderen Land als dem ihren sterben, wird deshalb steigen», fügte der Initiator des Vorschlags hinzu. Wenn ein EU-Bürger in einem anderen Mitgliedstaat sterbe, verliere er alle seine Rechte. Auch nach dem Tode müssten die Unionsbürger aber eine gleiche Behandlung erfahren.

Die Heimholung Gestorbener werde von einer Reihe alter Verträge geregelt, hieß es. Einheitliche EU-Regeln fehlten. So sei etwa für die Überführung einer Leiche aus dem österreichischem Salzburg ins nahe Freilassing in Bayern ein teurer Zinksarg vorgeschrieben. Hingegen könne ein Toter in Finnland auch über eine Entfernung von 1000 Kilometern in einem einfachen Holzsarg transportiert werden.

Internationaler Leichenpass
Zur Zeit ist ein internationaler Leichenpass ist für die Überbringung zur Beisetzung eines ausländischen Verstorbenen in ein anderes Land erforderlich. Dieser wird auf Vorsprache des Bestattungsinstitutes oder des/der Angehörigen durch die örtliche Gemeinde ausgestellt, in deren Bezirk sich der Verstorbene befindet.

Benötigte Unterlagen:
Zur Ausstellung eines internationalen Leichenpasses einer "Leiche" werden benötigt:

  • Bescheinigung über die Eintragung eines Sterbefalles (wird vom Standesamt ausgestellt)
  • Bescheinigung über die Beurkundung eines Sterbefalles - vorläufige Sterbeurkunde bzw. Sterbeurkunde (wird vom Standesamt ausgestellt)
  • Ärztliche Bescheinigung, dass gegen den Transport/die Überführung der Leiche keine gesundheitlichen Bedenken bestehen (Krankenhaus/Gerichtsmedizin/ärztlicher Dienst des Stadtgesundheitsamtes)

Kosten:
Die Kosten für die Ausstellung eines Internationalen Leichenpasses betragen in der Regel rund 30 Euro. Zuständig sind die Städte und Gemeinden.

Leichentransporte zur Einäscherung in anderen EU-Staaten
Leichentransporte dienen übrigens häufig nicht mehr der "Heimholung". Das Geschäft mit der Einäscherung gilt als krisensicher, denn die Anzahl der Menschen, die zu Asche werden wollen , wächst Jahr für Jahr um 1 Prozent. 1992 zählte der deutsche Städtetag 286.000 Feuertote.

Die Zahl der Feuerbestattungen nimmt in Europa genauso wie in Deutschland (40 Prozent) zu.
Einäscherungsraten in Europa (1997):

Großbritannien: 70 Prozent
Dänemark: 65 Prozent
Schweden: 60 Prozent
Schweiz: 55 Prozent
Niederlande: 47,8 Prozent
Belgien: 29,5 Prozent

Viele deutsche Bestatter bieten inzwischen auch Feuerbestattungen im benachbarten Ausland an, da z.B. in Dänemark und den Niederlanden Einäscherungen bis zu 30 Prozent billiger sind. Darüber hinaus sind in diesen Ländern Bestattungsformen möglich, die der Gesetzgeber in Deutschland untersagt hat. So darf die Asche auf dem Friedhof, in Naturschutzgebieten oder auf hoher See verstreut werden. In Holland darf die Urne auch zu Hause aufbewahrt werden. Wird die Urne allerdings nach Deutschland überführt, gelten wieder die hiesigen Regelungen.