Comenius 1

Schulpartnerschaften

Im Rahmen von Comenius 1 können Schulen Fördermittel für drei Arten von Projekten beantragen: Schulprojekte, Fremdsprachenprojekte und Schulentwicklungsprojekte. Zusammen mit ihrem Projektantrag müssen die Schulen auch einen "Comenius-Plan" bei ihrer Nationalen Agentur einreichen. Zur Vorbereitung eines Projektes kann außerdem ein Zuschuss für einen Besuch bei den anderen Projektpartnern beantragt werden. Die am Programm Comenius 1 beteiligten Schulen können für einen Zeitraum von 3 bis 8 Monaten einen Fremdsprachenassistenten aufnehmen.

Schulprojekte und Schulentwicklungsprojekte können höchstens während drei aufeinanderfolgenden Schuljahren gefördert werden. Bei Comenius-Fremdsprachenprojekten ist die Laufzeit normalerweise auf ein Schuljahr beschränkt. Wenn es nicht möglich ist, beide Austauschbesuche in einem Schuljahr durchzuführen, kann die Projektlaufzeit jedoch auf zwei aufeinanderfolgende Schuljahre ausgeweitet werden. Bei allen drei Projekttypen können zusätzlich verschiedene Zuschüsse für die Mobilität von Schülern und Lehrkräften beantragt werden.

Die nationale Agentur, für Deutschland also der Pädagogische Austauschdienst (PAD) bei der Kultusministerkonferenz, berät bei der Antragsstellung. Man sollte sich rechtzeitig beim PAD melden, um sich auch in Fragen der Partnersuche und Projektvorbereitung unterstützen zu lassen. Hilfreich ist es, zuvor sich schon andere, erfolgreiche Projekte auf den Internetseiten des PAD anzuschauen und sich von ihnen inspirieren zu lassen.

Schulprojekte
Ziel ist es, die transnationale Zusammenarbeit zwischen den Schulen zu fördern. Schüler und Lehrer aus mindestens drei teilnehmenden Ländern erhalten die Möglichkeit, zusammen an einem oder mehreren Themen von gemeinsamem Interesse zu arbeiten. Dabei können sie Erfahrungen austauschen, unterschiedliche Aspekte der kulturellen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Vielfalt in Europa beleuchten sowie ihre jeweiligen Standpunkte verstehen und schätzen lernen. Schulprojekte sollten in die regulären Aktivitäten der Schule eingebunden und in den Lehrplan integriert werden, es sollten mehrere Klassenstufen daran beteiligt sein und eine möglichst breite Wirkung innerhalb der Schule angestrebt werden.

An den Aktivitäten können alle Schüler einer Schule teilnehmen. Idealerweise sollten sie an allen Projektphasen – also auch an der Planung, Organisation und Bewertung – aktiv beteiligt werden. Im Zentrum steht der Kooperationsprozess selbst, d. h. die Durchführung eines Projekts in Zusammenarbeit mit mehreren Partnern aus anderen europäischen Staaten. Darüber hinaus liefern die Projekte in der Regel aber auch konkrete Ergebnisse, z. B. in Form von Projektberichten, Büchern, Objekten, künstlerischen Darstellungen, Websites, CD-ROMs usw.

Wesentliche Voraussetzung für die Förderung ist, dass mindestens drei Einrichtungen aus drei verschiedenen Ländern teilnehmen. Antragsberechtigt sind vorschulische Einrichtungen, öffentliche Schulen sowie staatlich anerkannte und geförderte Schulen aller Schulformen und -stufen.

Schulen erhalten für maximal drei aufeinander folgende Jahre einen Grundbetrag für Projektkosten, und zwar für die Schule, die die Koordinierungsarbeit übernimmt 2.000 € pro Jahr und für Schulen, die Projektpartner sind 1.500 € pro Jahr. Zusätzlich erhalten Schulen je nach verfügbaren Mitteln einen variablen Betrag für die Mobilität von Lehrkräften (Studienbesuch, Lehreraustausch, Betriebspraktikum; 2-6 Personen je Projektjahr) und am Projekt beteiligten Schülern (2 - 4 Schüler je Projektjahr) für Fahrtkosten zu 100% und für Unterbringungs- und Verpflegungskosten für Lehrkräfte und Schüler nach national festgelegten Höchstsätzen für den jeweiligen Zielstaat. Zuschüsse gibt es auch für vorbereitende Besuche zur Anbahnung eines Projekts.

Anträge auf vorbereitende Besuche zur Anbahnung einer Partnerschaft müssen vor der Antragstellung für das eigentliche Projekt auf dem Dienstweg eingereicht werden und spätestens vier Wochen vor dem geplanten Besuch bei PAD vorliegen. Schulen reichen ihre Anträge auf Projektzuschüsse auf dem Dienstweg beim PAD ein (Termin beim PAD: 01. März). Landesinterne Fristsetzungen der Kultusministerien in den Amtsblättern müssen beachtet werden.

Fremdsprachenprojekte
Die Fremdsprachenprojekte sollen bei jungen Menschen die Motivation, die Fähigkeit und das Selbstvertrauen steigern, in anderen europäischen Sprachen zu kommunizieren. An diesen Projekten müssen sich Schülergruppen (Mindestteilnehmerzahl 10 Schüler pro Gruppe, Mindestalter 14 Jahre) aus Partnerschulen in zwei Teilnehmerländern beteiligen. Hauptelement des Projekts ist nicht der Sprachunterricht, sondern das Erlernen von Fremdsprachen durch das gemeinsame Arbeiten an einem für alle Beteiligten interessanten Thema. Die Projektarbeit sollte in die regulären Aktivitäten der Schule eingebunden und innerhalb des im Lehrplan vorgesehenen Unterrichts durchgeführt werden.
Dabei sollte in der Regel eine der beiden Partnergruppen aus einem Land stammen, in der eine weniger verbreitete und weniger häufig unterrichtete Sprache gesprochen wird. Auf diese Weise erhalten viele Schüler die Möglichkeit, Kenntnisse in einer Sprache zu erwerben, die normalerweise nicht auf ihrem Lehrplan steht. Darin besteht der wesentliche europäische Mehrwert dieser Projekte.

Die Schüler werden bei ihrem Auslandsaufenthalt normalerweise in den Familien der Austauschpartner untergebracht, damit sie möglichst viel über deren Sprache und Kultur lernen. Jedes Projekt sollte zu einem "Endprodukt" führen, das beide Schülergruppen gemeinsam erstellt haben. Handelt es sich dabei um ein auf dem schriftlichen oder gesprochenen Wort basierendes Produkt, so sollte es in den Sprachen der beiden beteiligten Partnerschulen erstellt sein oder in einer zweisprachigen Version vorliegen, in der beide Sprachen gleichwertig vertreten sind.

Antragsberechtigt sind allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Kammern, Bildungsträger der Wirtschaft und Berufsbildungswerke. Zuschüsse gibt es für vorbereitende Besuche, als Grundbetrag für Projektkosten 1.500 € und bei notwendiger sprachlicher Vorbereitung gegebenenfalls zusätzlich 500 €. Ebenfalls bezuschusst werden können Fahrtkosten und möglicherweise Aufenthaltskosten nach Höchstsätzen für Lehrer (nur im Ausnahmefall auch für Schüler).

Anträge auf vorbereitende Besuche müssen vor der Antragstellung für das eigentliche Projekt auf dem Dienstweg eingereicht werden und spätestens vier Wochen vor dem geplanten Besuch beim PAD vorliegen. Schulen reichen ihre Anträge auf dem Dienstweg beim PAD ein (Termin beim PAD: 01. März).
Landesinterne Fristsetzungen der Kultusministerien in den Amtsblättern müssen beachtet werden.

Schulentwicklungsprojekte
Der direkten Zusammenarbeit von Schulen kommt in Fragen der Schulverwaltung und der Didaktik eine immer größere Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund eröffnen Schulentwicklungsprojekte Schulleitern und Lehrkräften die Möglichkeit, Erfahrungen und Informationen auszutauschen, gemeinsam ihren Bedürfnissen entsprechende Methoden und Konzepte zu entwickeln und die wirksamsten organisatorischen und didaktischen Konzepte in den teilnehmenden Schulen zu erproben und umzusetzen.

Im Zentrum der Projekte können beispielsweise die folgenden Themenbereiche stehen: Prävention von Konflikten und Gewalt, Integration von ethnischen Minderheiten in Regelschulen, flexible und personalisierte Unterrichtsmethoden und Unterrichtsorganisation sowie Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit der Schüler durch den Erwerb entsprechender Fertigkeiten. Solche Projekte erfordern häufig eine Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren (Kommunalbehörden, Sozialdienste, Verbände, Unternehmen usw.).

Voraussetzung ist, dass mindestens drei Schulen und Lehrerteams aus drei verschiedenen Staaten teilnehmen. Antragsberechtigt sind vorschulische Einrichtungen, öffentliche Schulen sowie staatlich anerkannte und geförderte Schulen aller Schulformen und -stufen. Die Förderung erfolgt unter den gleichen Bedingungen wie bei den Schulpartnerschaften.

Weitere Informationen

Projektbeispiele
http://www.kmk.org/pad/sokrates2/projekte/projekte.htm

Pädagogischer Austauschdienst (PAD)
Lennéstraße 6
53113 Bonn
Tel.: 0228 501 367/ -298/ -291
Fax: 0228 501 420/ -259
E-Mail: pad.comenius@kmk.org
http://www.kmk.org/pad/sokrates2/index.htm

Datenbank für die Partnersuche
http://comenius.eun.org/ww/en/pub/comenius/index.htm