Neue EU-Richtlinie verschafft Allergikern mehr Sicherheit

Detailliertere Kennzeichnung von Lebensmitteln

Eine neue Richtlinie der Europäischen Union verschafft Nahrungsmittel-Allergikern mehr Sicherheit. Die Vorschrift verpflichtet die Lebensmittelhersteller ab 25. November 2005 dazu, all die Zutaten aufzuführen, die Allergien auslösen – unabhängig davon, welche Menge im Produkt enthalten ist. Dadurch sollen Allergiker besser vor unerwünschten Reaktionen geschützt werden.

Juckreiz und Brennen im Mund und Rachenraum, das Gesicht schwillt an. Plötzliches Erbrechen, Magenkrämpfe, Durchfall, Fließschnupfen, Hautausschlag, Atemnot, Blutdruckabfall und sogar Kreislaufversagen können Symptome einer Nahrungsmittel-Allergie sein. "Wer unter einer Lebensmittel-Allergie leidet, muss genau darauf achten, was er zu sich nimmt. Das ist bei Fertigprodukten oder Würzmischungen oft schwierig", sagt Dr. Ursula Becker, Ärztin für Allgemeinmedizin beim AOK-Bundesverband. Eine Allergie ist eine krank machende Überempfindlichkeitsreaktion des Körpers auf bestimmte Stoffe (Allergene) aus der Umwelt. Bei einer Nahrungsmittelallergie erkennt das Abwehrsystem des Körpers (Immunsystem) bestimmte – für Nicht-Allergiker völlig harmlose – Nahrungsbestandteile als fremd und gefährlich und setzt den Abwehrprozess in Gang, etwa durch Durchfall, Atemnot. Grundsätzlich können Eiweißbausteine eines jeden Nahrungsmittels eine Allergie auslösen. Auf einige Zutaten reagieren jedoch besonders viele Menschen allergisch.

In der neuen EU-Richtlinie sind bislang die Zutaten als kennzeichnungspflichtig aufgelistet, auf die besonders viele Menschen allergisch reagieren. Das sind:

  • Glutenhaltiges Getreide wie Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel
  • Krebstiere
  • Eier
  • Fisch
  • Erdnüsse
  • Soja
  • Milch, einschließlich Laktose
  • Schalenfrüchte wie Mandel, Haselnuss, Kaschunuss, Pecannuss, Paranuss, Pistazie, Macademia, Queenslandnuss
  • Sellerie
  • Senf
  • Sesamsamen
  • Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von über 10 mg/kg oder 10 mg/l

Die Europäische Union will die Liste ständig überprüfen. Sollte sich herausstellen, dass weitere Lebensmittel als die bisher aufgeführten bei Menschen häufig Allergien auslösen, soll die Liste erweitert werden.

Ausnahmen sind möglich

Abgelöst wird durch die neue EU-Richtlinie die alte "25-Prozent-Regel". Sie besagte, dass Bestandteile von zusammengesetzten Zutaten, etwa Fruchtzubereitungen, nur gekennzeichnet werden müssen, wenn sie mehr als ein Viertel des Endproduktes ausmachten. "Niemand kann jedoch sicher sein, dass ab 25. November alle Allergie auslösenden Stoffe auf einer Lebensmittelverpackung aufgeführt sind", so Anita Zilliken, "denn die neue Vorschrift erlaubt Ausnahmen." So müssen zusammengesetzte Zutaten, die weniger als zwei Prozent ausmachen und nicht auf der EU-Liste stehen, auch künftig nicht einzeln auf den Verpackungen aufgeführt werden. Hinzu kommt, dass die Hersteller ihre Lagerbestände aufbrauchen dürfen. So wird es auch nach dem 25. November 2005 noch Lebensmittelverpackungen im Handel geben, auf denen die einzelnen Zutaten nicht aufgelistet sind.