Thema Arzneimittel für deutsche Krankenhäuser kommt vor EU-Gericht

Kommission: Apotheker aus anderen EU-Staaten können keine Arzneimittel liefern

Brüssel (dpa) - Die EU-Kommission hält die Belieferung der
deutschen Krankenhäuser mit Arzneimitteln für illegal. Die Kommission
reichte nach Mitteilung vom Oktober in Brüssel Klage vor dem
Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ein. Die deutschen
Vorschriften sorgten dafür, dass Apotheker aus anderen EU-Staaten
praktisch keine Arzneimittel an deutsche Krankenhäuser liefern
könnten. Dies sei eine Beeinträchtigung des freien Warenverkehrs.

Die Kommission wendet sich gegen erst im vergangenen Jahr
von der Regierung in Berlin geänderte Vorschriften, mit denen für
«versorgende Apotheken» erschwerende Bedingungen eingeführt worden
seien. So müssten Arzneimittel für Krankenhäuser «unverzüglich»
geliefert werden. Außerdem müsse der Leiter der Apotheke das
Krankenhauspersonal persönlich beraten und zugleich Mitglied der
Arzneimittelkommission des Krankenhauses sein.

Dieser gesetzlich verankerte Grundsatz der «Versorgung aus einer
Hand» führe tatsächlich zu einem «versteckten» oder ungeschriebenen
Grundsatz der «ortsgebundenen Versorgung». Die Kommission hält dies
für unzulässig. Eine Übertragung unterschiedlicher Aufgaben an
verschiedene Auftragnehmer beinträchtige nicht die Qualität der
Versorgung von Krankenhäusern.