EuGH bekräftigt: EU-Recht steht über nationalem Recht

Nationale Gesetze dürfen sich nicht über EU-Recht hinwegsetzen

Das Recht der Europäischen Union steht über nationalem Recht. Diesen Grundsatz hat der Europäische Gerichtshof (EuGH), das höchste Gericht der EU, am 18. Juli 2007 in Luxemburg mit einem Urteil in einem Streit über Unternehmensbeihilfen in Italien bekräftigt. Nationale Gerichte dürfen sich laut dem Richterspruch nicht über EU-Recht hinwegsetzen und müssen gegebenenfalls heimische Gesetze und Vorschriften außer Acht lassen (AZ: C-119/05).

Hintergrund ist eine 1985 von einem italienischen Unternehmen beantragte Beihilfe, die die nationale Behörde - noch vor der maßgeblichen Entscheidung der EU-Kommission - gewährte. 1990 erklärte die Brüsseler Behörde die Beihilfe für unzulässig. Das Unternehmen verklagte daraufhin die italienischen Behörden, um die Subventionen behalten zu können. Gerichte gestanden dem Unternehmen die Beihilfen in Urteilen von 1991 und 1994 zu. Das Verfahren landete dann vor einem italienischen Gericht, dass den EuGH bat,Zuständigkeiten und Befugnisse zu klären.

Der EuGH unterstrich, dass nationale Gerichte zwar das Recht hätten, die Gültigkeit von Rechtsakten der EU prüfen zu lassen. Sie seien aber nicht befugt, deren Ungültigkeit selbst festzustellen. Das Unternehmen hätte also die Entscheidung der Kommission gar nicht erst von einem nationalen Gericht prüfen lassen können.

dpa